GEW: „Arbeitgeber müssen Angebot vorlegen“

Bildungsgewerkschaft GEW zur Tarifrunde öffentlicher Dienst der Länder: „Kräftige Gehaltserhöhung notwendig – wann, wenn nicht jetzt?“

Mitteilung: GEW Hauptvorstand

Berlin – „Die Arbeitgeber müssen in der nächsten Runde ein verhandlungsfähiges Angebot vorlegen“, unterstrich Marlis Tepe, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), nach dem ersten Verhandlungstag in der Tarifrunde für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder am Montag in Berlin. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hatte kein Angebot vorgelegt, aber deutlich gemacht, dass es bei den Verhandlungen kein Tabu gebe. „Wann, wenn nicht jetzt, muss es eine kräftige Erhöhung der Gehälter geben. Die Länderhaushalte haben auch im vergangenen Jahr einen Milliardenüberschuss im zweistelligen Bereich erwirtschaftet, die Prognosen für die wirtschaftliche Entwicklung sind weiterhin positiv. Und: Der Aufschwung wird zunehmend von der Binnenkonjunktur getragen: Diesen Trend müssen wir mit einem guten Tarifergebnis weiter stützen.“ Der öffentliche Dienst habe teils massive Probleme, Fachkräfte zu gewinnen. Dies gelte insbesondere für Lehrkräfte und Erzieherinnen. „Wir müssen den öffentlichen Dienst wieder attraktiver machen, nicht zuletzt mit höheren Gehältern“, sagte die GEW-Vorsitzende. Sie kündigte an, dass es jetzt erste Aktionen geben solle.    

Tepe bekräftigte die Forderung der Gewerkschaften nach sechs Prozent mehr Gehalt, mindestens jedoch 200 Euro. Zudem sollen die Einkommen der im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) der Länder Beschäftigten an den Verdienst der SuE-Kolleginnen und Kollegen bei den Kommunen angeglichen werden. Die GEW verlangt zusätzlich Verbesserungen bei der Eingruppierung angestellter Lehrkräfte – und damit mehr Geld.

Die GEW-Vorsitzende forderte die TdL auf, über eine bessere tarifliche Eingruppierung angestellter Lehrkräfte zu verhandeln: „Die sogenannte Paralleltabelle muss endlich kommen! Angesichts des dramatischen Lehrkräftemangels muss der Beruf wieder attraktiver werden. Dazu gehört eine gute Bezahlung. Dann werden sich wieder mehr junge Menschen für diesen Beruf entscheiden.“ Mit der Paralleltabelle solle sichergestellt werden, dass beispielsweise Angestellte, die jetzt in der Entgeltgruppe (E) 11 eingruppiert sind, während vergleichbare verbeamtete Lehrkräfte A12 erhalten, künftig nach E12 bezahlt werden.

„Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder nicht schlechter zu bezahlen als ihre Kolleginnen und Kollegen bei den Kommunen“, betonte Tepe. „Hier gibt es noch erheblichen Nachholbedarf!“

Info: Der zweite Verhandlungstermin ist für den 6./7. Februar in Potsdam geplant. Die dritte – und voraussichtlich letzte – Runde findet am 28. Februar/1. März ebenfalls in Potsdam statt.
Der Tarifvertrag soll eine Laufzeit von einem Jahr haben. Die GEW verlangt die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten.
Der Tarifvertrag gilt für über eine Million Beschäftigte der Länder. Rund 200.000 angestellte Lehrerinnen und Lehrer arbeiten an den Schulen in Deutschland.


PM v. 21.1.2019
Ulf Rödde
Pressesprecher
GEW-Hauptvorstand
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