Das EuGH-Urteil und seine Konsequenzen für den Bildungsbereich?
gsf – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Arbeitgeber in seinem Urteil am 14.5.2019 verpflichtet, unbezahlte Mehrarbeit zu verhindern. Zwischen BeamtInnen und AngestelltInnen unterscheidet das Urteil nicht.
Es stellt sich die Frage, wie unbezahlte Mehrarbeit und Überstunden z.B. in der Schule, in der Wissenschaft und in Kitas in Zukunft behandelt werden. Bei den Lehrkräften werden nur die Unterichtsstunden erfasst mal einen ominösen Faktor, um auf die knapp 40 Wochenstunden zu kommen. Wie werden zusätzliche Vertretungsstunden, Konferenzen in Überlänge, Korrekturen bei Prüfungen behandelt und wie werden die Ferien mit eingerechnet … ?
In Kitas gibt es in der Regel keine offizielle Vorbereitungszeit. Soll der Einkauf für das gemeinsame Frühstück oder die Besorgung von Spielmaterial in der Freizeit geleistet werden?
Die GEW prüft gerade die Konsequenzen, die sich aus dem Urteil ergeben können. Wir werden berichten, wenn erste Ergebnisse vorliegen.
LeserInnen, die sich genauer mit dem Thema auch über den Bildungsbereich hinaus befassen wollen, finden im Online-Magazin LTO (Legal Tribune Online) einen Hintergrundartikel (v. 14.5.2019) von Prof. Dr. Michael Fuhlrott:
Das Ende der Vertrauensarbeitszeit Den ganzen Artikel lesen