Nennen wir mich Schuster

von G.S.
(Der Name ist der Redaktion bekannt)

"Ich bin auf Sie angewiesen, aber Sie nicht auf mich.
Merken Sie sich das!“

Karl Valentin

beer

Na denn Prost!

Wenn es nämlich nach maßgeblichen Vorgesetzten meines Heimatbezirks gegangen wäre, wäre ich besser bei meinen Leisten geblieben. Warum musste ich auch nach 23 Jahren als bayerischer Beamter im Hauptschuldienst im Jahr 2000 unbedingt die Gelegenheit ergreifen, mich zunächst zwei Jahre lang für die Tätigkeit an einer deutschen Auslandsschule zehn Flugstunden von daheim beurlauben zu lassen? … weiter

GEW: „Kein Einstieg in Lehrertarifvertrag – Arbeitgeber wollten Lehrkräfte demütigen“

GEWBildungsgewerkschaft zum Ergebnis der Tarifrunde für die im öffentlichen Dienst der Länder Beschäftigten

Mitteilung: GEW Hauptvorstand

Potsdam – Als „Provokation“ bezeichnete die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) das im Rahmen der Tarifrunde vorgelegte Angebot der Arbeitgeber zur Lehrereingruppierung. Dieses entsprach fast wörtlich dem Papier, das die GEW bereits in der Tarifrunde 2011 abgelehnt hatte. Deshalb ist es nicht zu einer Einigung über den Einstieg in einen Tarifvertrag für angestellte Lehrerinnen und Lehrer gekommen. „Die Arbeitgeber wollten die Lehrkräfte demütigen. Sie waren nicht bereit, auf das einseitige Bestimmungsrecht bei der Eingruppierung der Lehrkräfte zu verzichten“, erklärte GEW-Verhandlungsführerin Ilse Schaad nach Abschluss der Länder-Tarifrunde am Samstag in Potsdam. „Die Arbeitgeber waren nur zu einer vagen Verhandlungszusage bereit, die aber die Lehrkräfte in Sachsen, die in Deutschland ohnehin am schlechtesten bezahlt werden, ausgeschlossen hätte. Für eine mögliche Angleichung der Lehrkräfte Ost an West im Rahmen der Verhandlungen verlangten die Arbeitgeber schon jetzt, dass diese von den Lehrern selbst bezahlt werden soll – in Form einer ‚Gegenfinanzierung‘. Mit der Verhandlungszusage wollten sie die GEW gleichzeitig bis Ende 2014 in die Friedenspflicht zwingen. Wie vor vier Jahren weigerten sich die Arbeitgeber zudem, ein fixes Datum für den Abschluss eines Tarifvertrags festzulegen.“

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Überlastungsanzeige für Lehrkräfte

 Wir wollen nicht länger unsere Gesundheit ruinieren!

hg – „Wir haben jetzt die Schnauze voll, ihr treibt´s zu bunt, ihr treibt´s zu toll, wir machen das nicht länger mit“ – Wir schreiben eine Überlastungsanzeige!
 
Auf der Basis der Überlastungsanzeige der Berliner GEW haben wir eine Überlastungsanzeige für Lehrkräfte erstellt.
 
►Download einer Checkliste mit einer Auswahl möglicher Belastungen im Schulalltag (Hinweis: Diese Checkliste beinhaltet mögliche strukturelle und personelle Missstände, keine individualpsychischen Faktoren.)

Dieser Seiteneintrag erschien das erste Mal im Oktober 2010. Aktualisierte Fassung: 25.11.2012


Grafik: kmicican. pixabay.com, Lizenz: CC0

Bedingungsloses Grundeinkommen – BGE

Der Begriff "Bedingloses Grundeinkommen" (BGE) begegnet einem immer häufiger. Gerade Lehrkräfte werden immer wieder gefragt, was sich dahinter verbirgt.

Die Sozialpiraten haben nette Flyer im Angebot, mit dessen Hilfe man sich grundlegend informieren kann.

Download Flyer Grundeinkommen zum 1. Mai

Flyer zum Grundeinkommen und zum Modell Sozialstaat 3.0

Kaperbrief Grundeinkommen

Geld gewinnt immer – ketzerische Gedanken zur Fußballeuropameisterschaft 2012 und dem Geschäft Fußball

von Brigitte Pick

Die Fußball-Europameisterschaft ist gerade geschlagen und der dumpfe Nationalismus ließ sich auf einigen Fanmeilen erahnen. Sturzbetrunkene hoben die Hände heilsmäßig und hauten sich gegenseitig auf die Zwölf. Die Geschäfte liefen nicht ganz wie erwartet. Der osteuropäische Markt wurde erobert, neue Stadien gebaut, in Straßen, Schiene und Flughäfen investiert, Demokratie geheuchelt. … weiter

 

Weitere Aufsätze zum Thema Fußball

 

 

Unterrichtsmaterial: Kopierkosten trägt die Schule

Öffentliche Schulträger im Land Sachsen können von den Eltern ihrer Schüler nicht die Erstattung von Kopierkosten für Unterrichtsmaterial verlangen. Es obliegt der Gemeinde als Schulträgerin, die sachlichen Kosten für den Schulbetrieb, zu denen auch die Lernmittel gehören, zu tragen. Die Herstellung von Unterrichtskopien gehört auch dazu.

Sächsisches Oberverwaltungsgericht,Urteil vom 17. April 2012 – 2 A 520/11

 

 

aus: einblick – gewerkschaftlicher Info-Service (DGB) 8/2012

Drei Meldungen zu den Themen: Beamte und Lebenspartnerschaften

Das Bundesverwaltungsgericht hat drei Urteile gefällt zu den Themen:

  • Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft haben seit Juli 2009 Anspruch auf den so genannten Ehegattenzuschlag
  • Weitgehende Gleichbehandlung von Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft
  • Lebenspartnerschaft und Beihilfe

Download in einer pdf-Datei

Quelle: PM Nr. 95/96/97 v. 29.10.2010 – BVerwG

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