Umkleidezeit ist Arbeitszeit

Das Ankleiden vorgeschriebener Dienstkleidung im Betrieb gehört zur Arbeitszeit im Sinne des Paragraphen 87 Absatz 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz, wenn die Kleidung besonders auffällig ist und deshalb nicht auf dem Arbeitsweg getragen werden braucht.

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 10. November 2009 – 1 ABR 54/08

aus: einblick – gewerkschaftlicher Info-Service 9/2010

Widerruf der Berufserlaubnis als Logopäde wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes

Bericht: Bundesverwaltungsgericht

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute über den Widerruf einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Logopäde" entschieden. Der Kläger wurde wegen sexuellen Missbrauchs einer fünfjährigen Patientin in seinen Praxisräumen zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten verurteilt. Aufgrund des Strafurteils widerrief die beklagte Behörde die Erlaubnis des Klägers zum Führen der Berufsbezeichnung "Logopäde" wegen Unzuverlässigkeit. Die dagegen geführte Klage hat in der Berufungsinstanz teilweise Erfolg gehabt. Das Berufungsgericht hat den Widerruf hinsichtlich der Behandlung männlicher Patienten aufgehoben. Zwar begründe das Verhalten des Klägers seine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit sei es aber ausreichend, ihn fortan von der Behandlung weiblicher Patienten auszuschließen; denn ein über den Kläger erstelltes psychiatrisches Gutachten habe ergeben, dass die Rückfallwahrscheinlichkeit bei männlichen Patienten gering sei. Weiterlesen

Gesetzliche Krankenversicherung: Keine Behandlung in Privatklinik

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Behandlung in einer Privatklinik. Der Anspruch der Versicherten auf Behandlung beschränkt sich grundsätzlich auf zugelassene Ärzte und Krankenhäuser. Ein Anspruch auf stationäre Behandlung in einer Privatklinik besteht auch dann nicht, wenn der behandelnde Arzt zur ambulanten vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist.

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. Mai 2009 – L 5 KR 168/08

aus: einblick – gewerkschaftlicher Info-Service 5/10

Beendigung des Beamtenverhältnisses bei Kindesmissbrauch

Bericht: Bundesverwaltungsgericht

Sexueller Missbrauch eines Kindes (§ 176 Abs. 1 StGB) durch einen Beamten ist ein besonders schweres Dienstvergehen, das in der Regel die disziplinare Höchstmaßnahme (Entfernung aus dem Dienst bzw. Aberkennung des Ruhegehalts) rechtfertigt. Das hat heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Fall eines Justizvollzugsbeamten entschieden. … weiter

Zeckenbiss als Dienstunfall

Das Bundesverwaltungsgericht meldet in der Pressemitteilung 13/2010 v. 25.2.2010:

Ein Zeckenbiss und die darauf zurückzuführende Borrelioseinfektion können ausnahmsweise als Dienstunfall anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass Tag und Ort des Zeckenbisses hinreichend genau festgestellt werden können. Außerdem muss der Beamte in Ausübung seines Dienstes infiziert worden sein. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Weiterlesen

Azubis: Immer sozialversicherungspflichtig

Auch wenn die Vergütung eines Auszubildenden die Geringsfügigkeitsgrenze von 400 Euro nicht überschreitet, sind Sozialversicherungsbeiträge kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung zu entrichten. Die Versicherungspflicht greift selbst dann, wenn keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird.

Bundessozialgericht, Urteil vom 15. Juli 2009 – B 12 KR 14/08 R

aus: einblick – gewerkschaftlicher Info-Service 1/10

UN-Konvention: Das Recht auf Regelschule für behinderte Kinder gilt sofort

kinder_gemeinsam.gifRechtsgutachten stellt unmittelbare Wirksamkeit des Rechts auf Unterricht an Allgemeinen Schulen klar – Länder müssen handeln

Bericht: SoVD

Behinderte Kinder haben ab sofort das Recht, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern eine allgemeine Schule zu besuchen. Nach der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gilt dieser Anspruch für das einzelne Kind unabhängig von anders lautenden Schulgesetzen. Zudem müssen Bund und Länder zügig inklusive Bildung verwirklichen und dafür auch Qualitätsmaßstäbe festlegen.

Dies sind zwei wesentliche Ergebnisse des Rechtsgutachtens, das der führende deutsche Völkerrechtler Professor Dr. Eibe Riedel heute in Berlin bei einer Pressekonferenz vorgestellt hat. Dass die Kinder mit Behinderung immer noch vor verschlossenen Schultüren stehen, war für den Elternverband "Gemeinsam Leben, Gemeinsam lernen" der Grund, gemeinsam mit dem Sozialverband Deutschland (SoVD) die Rechtslage eingehend durch einen international renommierten Völkerrechtler untersuchen zu lassen. … weiter

Keine Kündigung per SMS

kein_handy.gifNach dem Gesetz muss eine Kündigung schriftlich ausgesprochen werden. Einer Kündigung per SMS mangelt es an der erforderlichen Schriftform. Sie ist deshalb unwirksam. Auch ein Auflösungsvertrag kann nicht durch wechselseitige SMS formwirksam abgeschlossen werden. Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 17. August 2007 – 10 Sa 512/07

aus: einblick – gewerkschaftlicher Info-Service 14/2008

Gesetzliche Unfallversicherung – Jugendfreizeit ohne Schutz

Bei Teilnahme an einer Jugendfreizeit der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft besteht kein Unfallversicherungsschutz

Der Fall: Der damals 11jährige war Mitglied der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG). Pfingsten 2006 nahm er an einem von der DLRG organisierten Zeltlager für Kinder und Jugendliche von 8 bis 14 Jahren teil. Dabei erlitt er einen Unfall mit Verletzungen an Lippe und Gebiss, als ihm eine Mineralwasserflasche zugeworfen wurde, die er nicht auffangen konnte. Die Unfallkasse lehnte eine Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall ab. Die hiergegen gerichtete Klage hatte keinen Erfolg.

Das Landessozialgericht: Zwar stehen Personen, die an Ausbildungsveranstaltungen in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen wie der DLRG teilnehmen, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei dem Zeltlager hat es sich jedoch nicht um eine Ausbildungsveranstaltung in diesem Sinne, sondern um eine Freizeitveranstaltung gehandelt, bei der Spiel- und Spaß wie Nachtwanderungen und Lagerfeuer im Vordergrund gestanden haben. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Mai 2009 – L 2 U 25/08

aus: einblick – gewerkschaftlicher Info-Service des DGB  22/09

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