Das EuGH-Urteil und seine Konsequenzen für den Bildungsbereich?

gsf – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Arbeitgeber in seinem Urteil am 14.5.2019 verpflichtet, unbezahlte Mehrarbeit zu verhindern. Zwischen BeamtInnen und AngestelltInnen unterscheidet das Urteil nicht.

Es stellt sich die Frage,  wie unbezahlte Mehrarbeit und Überstunden z.B. in der Schule, in der Wissenschaft und in Kitas in Zukunft behandelt werden. Bei den Lehrkräften werden nur die Unterichtsstunden erfasst mal einen ominösen Faktor, um auf die knapp 40 Wochenstunden zu kommen. Wie werden zusätzliche Vertretungsstunden, Konferenzen in Überlänge, Korrekturen bei Prüfungen behandelt und wie werden die Ferien mit eingerechnet … ?
In Kitas gibt es in der Regel keine offizielle Vorbereitungszeit. Soll der Einkauf für das gemeinsame Frühstück oder die Besorgung von Spielmaterial in der Freizeit geleistet werden?

Die GEW prüft gerade die Konsequenzen, die sich aus dem Urteil ergeben können. Wir werden berichten, wenn erste Ergebnisse vorliegen. Weiterlesen

Heimliche Fotos und Videos von Lehrkräften auf Instagram: Vorläufige Suspendierung vom Schulunterricht gerechtfertigt

Mitteilung: Verwaltungsgericht Berlin

Zwei Schüler einer zehnten Klasse einer Integrierten Gesamtschule in Berlin dürfen vorläufig vom Unterricht suspendiert werden, weil sie heimlich Videos und Fotos von Lehrkräften angefertigt und an einen Mitschüler weitergeleitet haben, der sie auf Instagram verbreitet und teilweise mit sexistischen und beleidigenden Kommentaren versehen hat.

Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in zwei Eilverfahren entschieden.


Die Schulleiterin habe die beiden Schüler vorläufig für neun Schultage vom Unterricht suspendieren dürfen. Einer der beiden Schüler hatte zugegeben, heimlich Bilder eines Lehrers aus dem Unterricht angefertigt und an den Betreiber des Instagram-Accounts weitergeleitet zu haben. Der andere Schüler hatte jedenfalls nicht bestritten, dem Mitschüler solche Fotos und Videosequenzen geschickt zu haben. Die Schulleiterin habe davon ausgehen dürfen, dass die beiden Schüler zumindest in Kauf genommen hätten, dass der Mitschüler das Bild- und Videomaterial auf seiner Instagram-Seite veröffentlichen und mit beleidigenden und sexistischen Inhalten versehen würde. Es sei lebensfremd anzunehmen, dass sie nicht gewusst hätten, was der Mitschüler mit dem Bild- und Videomaterial machen würde, zumal einer der Schüler selber einen solchen Account betreibe.

Es liege auch auf der Hand, dass bei der hier nahe liegenden Weiterverbreitung und Kommentierung in den so genannten sozialen Medien durch einen Mitschüler das geordnete Schulleben beeinträchtigt werde und dadurch das Vertrauen der Schülerschaft in einen regelgeleiteten und friedlichen schulischen Rahmen fortwährend erschüttert sei. Das gelte in besonderem Maße, wenn die weiterverbreiteten Inhalte geeignet seien, die betroffenen Lehrkräfte in der Öffentlichkeit bloßzustellen.

Gegen die Entscheidungen kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Beschlüsse der 3. Kammer vom 7. Juni 2019 (VG 3 L 357.19 und VG 3 L 363.19)


PM v. 14.06.2019
Verwaltungsgericht Berlin
www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht

Kinderrechte ins Grundgesetz – jetzt

Vor 30 Jahren wurde die UN-Kinderrechtskonvention geschaffen. Bis heute gibt es keine Kinderrechte im Grundgesetz.

Mitteilung: Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf) 

Zusammen mit 50 weiteren Organisationen fordert der Verband binationaler Familien und Partnerschaften anlässlich des 30-jährigen Bestehens der UN-Kinderrechtskonvention, dass Kinderrechte endlich ins Grundgesetz aufgenommen werden. Weiterlesen

Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen ausgerichteten Beurteilungssystem

Mitteilung: Bundesverwaltungsgericht

Der Dienstherr muss für einen Beamten, der seit der letzten Regelbeurteilung während eines erheblichen Zeitraums andere Aufgaben wahrgenommen hat, anlässlich eines Auswahlverfahrens um Beförderungsstellen nur dann eine Anlassbeurteilung erstellen, wenn der betreffende Dienstposten ausschließlich einem höherwertigen Statusamt zugeordnet ist. Selbst wenn ein solcher Fall vorliegt, begründet dies nicht die Notwendigkeit, für sämtliche Mitbewerber des Beamten ebenfalls eine Anlassbeurteilung zu erstellen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Weiterlesen

Bußgeldverfahren wegen verweigerter Teilnahme an Moscheebesuch – Oberlandesgericht lässt Rechtsbeschwerde nicht zu

Mitteilung: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht

Die Eltern eines Schülers, die ihren Sohn an einem Schultag nicht zur Schule schickten, um seine Teilnahme an einem Moscheebesuch zu verhindern, müssen das festgesetzte Bußgeld in Höhe von insgesamt 50 € zahlen. Der I. Senat für Bußgeldsachen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts ließ die Rechtsbeschwerde der Eltern gegen das Urteil des Amtsgerichts Meldorf nicht zu. Weiterlesen

Integrationshelfer für die Nachmittagsbetreuung in einer Offenen Ganztagsschule nicht ausgeschlossen

Mitteilung: Bundessozialgericht

Behinderte Kinder können gegen den Sozialhilfeträger einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen Integrationshelfer (Schulbegleiter) als Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung auch für Angebote der Nachmittagsbetreuung in einer Offenen Ganztagsschule haben. Dies hat der 8. Senat des Bundessozialgerichts in zwei Verfahren entschieden (B 8 SO 4/17 R und B 8 SO 7/17 R), die allerdings wegen fehlender tatsächlicher Feststellungen zum konkreten Gegenstand der Angebote sowie der Eignung und Erforderlichkeit für die Schulbildung der Kläger zur abschließenden Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen wurden. Weiterlesen

Whistleblowerrichtlinie: Bahn frei für den Schutz für mutige Beschäftigte

Mitteilung: DGB

In der Nacht zu Dienstag haben sich das Europäische Parlament, die EU-Kommission und der Rat im Rahmen der Trilogverhandlungen auf ein Ergebnis zur sogenannten „Whistleblower-Richtlinie“ geeinigt. In der zuvor umstrittenen Frage, ob Hinweisgeber grundsätzlich verpflichtet werden können, interne Meldestellen aufzusuchen, statt sich direkt an Behörden oder Medien zu wenden, konnte ein Ergebnis im Sinne der Whistleblower erreicht werden. Noch liegt die finale Fassung der Richtlinie nicht vor, die Verhandlungsergebnisse wurden von Parlament und Kommission aber bereits bekanntgegeben. Dazu sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Dienstag in Berlin:

„Es ist gut, dass der Rat – und damit auch die Bundesregierung – seine bisherige Verhandlungsposition geändert hat. Damit ist eine große Hürde für eine europaweite, wirksame Schutzregelung für Whistleblower genommen. Eine solche Regelung macht es wahrscheinlicher, dass Wirtschaftsskandale mit Hilfe von integren und mutigen Beschäftigten ans Licht kommen und diese gleichzeitig vollen Schutz genießen. Wir sind gespannt auf die finale Fassung der Richtlinie. Diese muss im Sinne der Beschäftigten in Deutschland umgesetzt werden.“


PM v. 12.3.2019
Nora Neye
Abteilung Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand
www.dgb.de

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