GEW zur Großen Anfrage der AfD zur politischen Neutralität an Hamburger Schulen

Falsches Verständnis von politischer Neutralität“

Mitteilung: GEW Hamburg

Die AfD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg hat eine Große Anfrage zur politischen Neutralität an Hamburger Schulen gestellt (Drucksache 21/12825). Die AfD vermutet, dass es in verschiedenen Fällen zu Verstößen gegen die Verpflichtung zur politischen Neutralität gekommen ist und führt LI-Veranstaltungen, verwendetes Schulmaterial sowie verschiedene Schülerinnen- und Schüler-, sowie Schulaktivitäten an. Sie fordert die Erfassung und Sanktionierung von vermuteten Verstößen und hat nun angekündigt, eine Plattform einzurichten, auf der Verstöße gemeldet werden können. Weiterlesen

Trennungsfamilien: Bei gemeinsamem Sorgerecht sehen Väter ihre Kinder öfter

Wissenschaftler legen aktuellen Überblick zu Familien nach Trennung und Scheidung vor

Mitteilung: Hertie School of Governance

Zum zehnten Geburtstag des ersten gemeinsamen Kindes besteht jede fünfte Partnerschaft in Westdeutschland nicht mehr, in Ostdeutschland hat sich dann bereits jedes dritte Paar getrennt. In der überwiegenden Zahl der Fälle leben die Kinder im Haushalt der Mutter, wodurch die Gestaltung aktiver Vaterschaft für Trennungsfamilien eine besondere Herausforderung darstellt. Hier spielt das gemeinsame Sorgerecht eine wichtige Rolle. … weiter

Download der Publikation „Familien nach Trennung und Scheidung in Deutschland“ 


Quelle: www.hertie-school.org | www.idw-online.de

Lehrerin mit Kopftuch – Arbeitsgericht weist Klage ab

Das Arbeitsgericht Berlin hat mit einem am 9.5.2018 verkündeten Urteil die Klage einer Lehrerin abgewiesen, die an einer Grundschule mit einem muslimischen Kopftuch unterrichten wollte.

Mitteilung: Arbeitsgericht Berlin

Das Land Berlin hatte die Klägerin für einen Einsatz in einer Grundschule vorgesehen und sie an ein Oberstufenzentrum umgesetzt, als die Klägerin bei dem Unterricht ihr Kopftuch tragen wollte. Die Klägerin hatte sich gegen diese Umsetzung gewandt und geltend gemacht, sie werde durch die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes in ihrer grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit verletzt. Weiterlesen

Gesetzentwurf zum Familiennachzug verstößt gegen Kindeswohl

Mitteilung: terre des hommes

Das internationale Kinderhilfswerk terre des hommes lehnt den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Familiennachzugs von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus ab. Dieser sieht vor, dass ab August bis zu 1.000 Personen pro Monat zu ihrem Familienmitglied nachziehen können.

»Der Gesetzentwurf verstößt gegen das Kindeswohl«, erklärte Albert Recknagel, Vorstandssprecher von terre des hommes. »Minderjährige Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus, die ohne ihre Eltern in Deutschland sind, können den Nachzug für ihre Eltern beantragen, nicht jedoch für ihre Geschwister. Das bedeutet: Eltern müssten sich demnach entscheiden, bei welchem Kind sie leben und welches Kind sie alleine lassen. Die Trennung von Familien wird auf diesem Wege zementiert. Familienleben ist aber nicht kontingentierbar – auch subsidiär Schutzberechtigte müssen mit ihren Familien zusammenleben können.«

Zudem ist bisher unklar, welche Anträge bewilligt werden, wenn mehr Anträge als Kontingentplätze zur Verfügung stehen. terre des hommes empfiehlt daher, die vorgesehene Kontingentierung zeitlich flexibel zu gestalten und keine monatlichen Obergrenzen festzulegen, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

terre des hommes-Stellungnahme zum Gesetzentwurf im Wortlaut
Fallbeispiel: Kein Recht auf Familiennachzug: Omar aus Damaskus


PM v. 9.5.2018
terre des hommes
www.tdh.de

Inklusion und das Gymnasium

Juristische Anfragen und erste Antworten

von Hans Wocken

Die nicht unbeträchtlichen Mängel in der Umsetzung der schulischen Inklusion haben die einstige „Willkommenskultur“ gekippt. Eltern, Lehrer und Schulen, die vormals die schulische Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen als eine „gute Idee“ ansahen und begrüßten, sind angesichts der nennenswerten Umsetzungsprobleme enttäuscht, hegen nun Zweifel und Skepsis oder agieren sogar offen oder verdeckt gegen die schulische Inklusionsreform. Bei den Landtagswahlen 2017 in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein war Inklusion ein zentrales Wahlkampfthema.

Im April 2018 hat die eh aufgeregte und aufgekratzte Inklusionsdebatte einen neuen Höhepunkt erreicht. Auslöser war ein sorgfältig recherchierter Bericht in der Regionalzeitung „Weser-Kurier“, der im Lokalteil Bremen platziert war und deshalb keine umgehende Beachtung fand. Diesem ersten Bericht folgte schon zwei Tage später ein Artikel im publizitätsträchtigen SPIEGEL: „Gymnasium in Bremen: Schulleiterin verklagt Senat wegen Inklusion“.

Der folgende Beitrag dreht sich um die juristischen Fragen, die die Bremer Klage gegen Inklusion am Gymnasium aufwirft. … weiter mit dem Text zum Lesen am Bildschirm (pdf-Datei, 16 S.)

Text für einen Ausdruck aufbereitet (kleinere Schrift und Zeilenabstände, verkleinertes Foto), pdf-Datei, 13 S.


©Foto: bbroianigo / pixelio.de

Rente: Beitragslücken in der Vergangenheit

Wer die abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren beziehen will, kann lange zurückliegende Beitragslücken nicht nachträglich durch Zahlung freiwilliger Beiträge zur Rentenversicherung schließen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Dezember 2017 – L 10 R 2182/16


Quelle: www.dgb.de/einblick – Gewekschaftlicher Info-Service Nr. 5 v. Mai 2018

Aufwendungen für einen „Schulhund“ sind nicht als Werbungskosten einer Lehrerin steuerlich abzugsfähig

Mitteilung: Finanzgericht Rheinland-Pfalz

Mit Urteil vom 12. März 2018 (5 K 2345/15) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass eine Lehrerin Aufwendungen für ihren Hund, der sie drei Mal pro Woche in die Schule begleitet und dort als „Schulhund“ eingesetzt wird, nicht als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehen kann. Weiterlesen

Kündigung wegen Austritt aus der Kirche

Mitteilung: Landesarbeitsgericht Niedersachsen

Die 1953 geborene Klägerin ist seit 1991 für den Beklagten tätig, der eine Einrichtung der evangelischen Kirche betreibt. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien finden die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes – Innere Mission und Hilfswerk – der Evangelischen Kirche in Deutschland Anwendung. Nach § 36 der Arbeitsvertragsrichtlinien liegt ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung insbesondere bei groben Achtungsverletzungen gegenüber der Kirche, ihrer Diakonie oder bei Austritt aus der Kirche vor. Die Klägerin war zuletzt mit Verwaltungs- und Rezeptionstätigkeiten beschäftigt. Im Laufe des Jahres 2017 trat sie aus der Kirche aus. Der Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis hierauf mit Schreiben vom 11.07.2017 fristlos. Weiterlesen

„Paragraf 219a ersatzlos streichen“

Bildungsgewerkschaft GEW zum Internationalen Frauentag: „Abtreibungsrecht reformieren, Selbstbestimmungsrechte der Frauen stärken“

Mitteilung: GEW Hauptvorstand

„Der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch (StGB) muss endlich ersatzlos gestrichen werden“, forderte Marlis Tepe, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), heute mit Blick auf den Internationalen Frauentags am 8. März. „Der Paragraf erzeugt ein Klima des Misstrauens und schafft eine Grauzone statt Transparenz. Die Kriminalisierung der Ärzte muss beendet werden, sie müssen ihren Beruf frei ausüben können. Es wird Zeit, dass der Gesetzgeber Frauen souveräne Entscheidungen über einen Schwangerschaftsabbruch ermöglicht.“ Weiterlesen

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