Tatbestand Genozidleugnung

von Stefan Oehm

concentration-camp-by_finlaybuchanan_pixabay_cc0Rafal Lemkin ist heute kaum jemandem mehr ein Begriff, bestenfalls Völkerrechtler erinnern sich noch an den 1900 im Nirgendwo des heutigen Weißrussland geborenen polnisch-jüdische Juristen. Dabei war er es, der unser Bewusstsein für die wohl größte nur denkbare menschliche Ungeheuerlichkeit schärfte. Und sie bei ihrem Namen nannte: Genozid. Völkermord. … weiter

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Wenn die Bürokratie Ausnahmen zuließe, könnte sie sich abschaffen

Gedanken zur Willkommenskultur in unserem Land

von Brigitte Pick

Die Zahl der Menschen, die sich auf die Flucht vor Krieg, Konflikten und Verfolgung begeben steigt stetig und beläuft sich aktuelle auf 65 Millionen Menschen weltweit, von denen die meisten Binnenflüchtlinge sind. Geschätzte 17 Millionen leben seit Jahrzehnten in Lagern, ohne Würde und Perspektive. …

Bundesweit sorgen Zehntausende Ehrenamtliche für das Gelingen der Integration von Flüchtlingen durch ihre Arbeit als Begleiter zu Ämtern, sie geben Deutschkurse, Verteilen Spenden, Organisation von Aktivitäten kultureller oder sportlicher Art und so fort.

752459_original_R_K_by_Martin Moritz_pixelio.deBrigitte Pick beschreibt in ihrem Aufsatz ein Beispiel der Bürokratie aus der Berliner Schulverwaltung, die es willigen Menschen schwer macht, ihre Hilfe weiter zur Verfügung zu stellen.
Eine hochqualifizierte Pensionärin (1973 bis 2012 als Studienrätin auf Lebenszeit im Land Berlin tätig u.a. mit einer Zusatzqualifikation für Deutsch als Fremdsprache) möchte gerne in einem Oberstufenzentrum in Wohnortnähe arbeiten mit 9 bis 10 Stunden wöchentlich und tut das der Schulverwaltung mit seinem zuständigen Oberschulrat für berufsbildende Schulen kund. Doch es geschieht nichts. Die Vorgänge würden nach Eingang abgearbeitet, heißt es.

Nach langer Zeit erhält sie von einer Sachbearbeiterin ein Schreiben. „Als Anlage liegen sechs Seiten Personalfragebögen, drei Seiten Erklärung zum Personalfragebogen und sechs Seiten Zusatzbögen zum Personalfragebogen bei sowie eine Erklärung, niemals Mitarbeiter der Staatssicherheit gewesen zu sein. Es folgen elf weitere Anlagen.“

Empfehlung der Redaktion:diesen bürokratischen Wahnsinn weiterlesen


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Ferienjobs – Worauf Schülerinnen und Schüler achten sollten

dgb-jugend_logo.gifMitteilung: Deutscher Gewerkschaftsbund

Bald sind Sommerferien und für viele Schülerinnen und Schüler kommt damit auch die Zeit für Ferienjobs. Würstchen braten, Eis verkaufen, hundert Euro mehr verdienen – wer sein Taschengeld aufbessern will, kriegt nebenbei auch Einblicke ins Arbeitsleben. Für die spätere Berufswahl kann das durchaus nützlich sein. Aber es gibt Regeln, die gelten. Wer dagegen verstößt, muss mit heftigen Geldbußen rechnen.

Hier die Tipps der DGB-Jugend: … weiter

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Heidelberger Lehrer klagt gegen Verfassungsschutz

Verhandlungstermin am 20. 04. 2016 in Karlsruhe

Der Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy klagt gegen seine geheimdienstliche Überwachung durch den ‚Verfassungsschutz‘. In den Jahren 2004 – 2007 hatte das Kultusministerium Baden-Württemberg dem Lehrer Berufsverbot erteilt. Als Begründung wurde sein Engagement in antifaschistischen Gruppen – insbesondere in der Antifaschistischen
Initiative Heidelberg (AIHD) – angeführt. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim erklärte das Berufsverbot schließlich für unbegründet und grundrechtswidrig. Csaszkóczy wurde daraufhin vom Kultusministerium verbeamtet, weil „keine Zweifel an seiner Verfassungstreue“ bestehen. Weiterlesen

E-Shishas: Klare Regeln im Jugendschutz

Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von E-Zigaretten und E-Shishas tritt heute in Kraft

Mitteilung: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegte Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas ist am 1.4.2016 in Kraft getreten. Damit werden die Abgabe- und Konsumverbote des Jugendschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes für Tabakwaren auf E-Zigaretten und E-Shishas ausgedehnt. Zudem wird sichergestellt, dass die Abgabeverbote von Tabakwaren, E-Zigaretten- und E-Shishas an Kinder und Jugendliche auch im Wege des
Versandhandels gelten. Weiterlesen

Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzrechts

Die Konferenz Thüringer Studierendenschaften, die LandesAstenKonferenz Berlin, die LandesAstenKonferenz Niedersachsen, das Landes-ASten-Treffen Nordrhein-Westfalen und das Autonome Referat für Eltern des AStA der Universität Mainz, den AStA der Uni Köln sowie das Referat Studieren mit Kind(ern) des AStA der TU Darmstadt haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzrechts verfasst.

Die angedachte Reform wird grundsätzlich begrüßt. Da der vorliegende Entwurf, welcher am 03. März 2016 an die Länder übersendet wurde, eine Einbeziehung von Studentinnen, Schülerinnen und Praktikantinnen nicht vorsieht, sehen die AutorInnen die Notwendigkeit, sich im Kontext der laufenden Diskussion diesbezüglich zu äußern.

Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzrechts lesen

Beihilfe: Nicht nur für anerkannte Arzneimittel

Ein laktasehaltiges Präparat kann bei Laktoseintoleranz beihilfefähig sein, auch wenn es nicht als Arzneimittel zugelassen ist.

Der Fall: Der Landesbeamte leidet unter einer primären Laktoseintoleranz, die sich bei ihm darin äußert, dass bereits die Aufnahme kleinerer Mengen Laktose zu erheblichen Beschwerden (zum Beispiel Darmkoliken, Übelkeit) führt. Der Beamte machte bei der Beihilfestelle des Landes Aufwendungen in Höhe von jeweils 17,49 € für 100 Tabletten für das ärztlich verordnete Präparat LaktoStop 3300 FCC geltend. Das Land lehnte die Beihilfefähigkeit mit der Begründung ab, dass das Präparat keine Zulassung oder Registrierung als Arzneimittel besitze und als diätetisches Lebensmittel vertrieben werde. Die dagegen gerichtete Klage hatte Erfolg. Weiterlesen

Berufsausbildung: Praktikum zählt nicht dazu

Nach dem Gesetz beginnt das Berufsausbildungsverhältnis mit einer Probezeit. Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

Die Dauer eines vorausgegangenen Praktikums ist nicht auf die Probezeit in einem folgenden Berufsausbildungsverhältnis anzurechnen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. November 2015 – 6 AZR 844/14

Quelle: einblick.dgb.de – gewerkschaftlicher Infoservice Nr. 22 v. 14.12.2015

Papierlos, aber nicht rechtlos: Die unsichtbaren Kinder

Mitteilung: Universität Bremen

Studie der Universität Bremen untersuchte bundesweit 100 Grundschulen zum Umgang mit Kindern, die keine Aufenthaltspapiere haben.

Dürfen Kinder, die keine Aufenthaltspapiere haben – sogenannte papierlose Kinder – in Deutschland zur Schule gehen? Nein, meinen sechs von zehn Grundschulen in einer aktuellen Studie der Universität Bremen. Und damit liegen sie falsch. Jedes Kind darf zur Schule gehen – so verlangt es internationales Recht. … weiter

Quelle: UniBremen/idw-online.de

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