Verbeamtung von Lehrern: Altersgrenzen sind wirksam
Eine Altersgrenze von 40 Jahren für die Einstellung und Übernahme in das Beamtenverhältnis als Lehrer ist mit Verfassungsrecht und Europarecht vereinbar. Beamtenrechtliche Einstellungsaltersgrenzen stellen zwar eine Ungleichbehandlung dar. Sie dienen jedoch dem legitimen Ziel, im Hinblick auf den Anspruch der Ruhestandsbeamten auf lebenslange Versorgung ein angemessenes Verhältnis zwischen aktiver Dienstzeit und Ruhestand herzustellen.
Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 23. Februar 2012 – 2 C 76.10, 79.10 und 2.11
aus: einblick – gewerkschaftlicher Info-Service (DGB) 5/2012