Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

Wer die Pressemitteilung des BVerfG und auch das Urteil selber lesen will, ist hier richtig:

Mitteilung;: Bundesverfassungsgericht

Das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte ist als eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums vom Gesetzgeber zu beachten. Es steht auch mit dem Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes im Einklang und ist insbesondere mit den Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar.

Mit dieser Begründung hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom heutigen Tage vier gegen das Streikverbot für Beamte gerichtete Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen. … weiter

Quelle: www.bundesverfassungsgericht.de


Direktlink zum Urteil

GEW: „Von Urteil enttäuscht – Schwarzer Tag für Demokratie und Menschenrechte“

Bildungsgewerkschaft zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Streikrecht für Beamtinnen und Beamte

Mitteilung: GEW Bundesvorstand

Karlsruhe – Mit „Enttäuschung“ hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Streikrecht für Beamtinnen und Beamte reagiert. „Das ist ein Schwarzer Tag für Demokratie und Menschenrechte“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Dienstag in Karlsruhe in einer ersten Reaktion. „Das Gericht  schreibt die bisherige Rechtsprechung fest und macht damit einen Rückschritt ins vergangene Jahrhundert. Im Gegensatz zum Bundesverwaltungsgericht sieht das Verfassungsgericht weder eine Kollision zwischen deutschem und internationalen Recht noch eine Kollision in der deutschen Rechtsprechung.“ Tepe kündigte an, dass die GEW das Urteil jetzt eingehend prüfen und dann über die weiteren Schritte entscheide werde. 


PM v. 12.6.2018
Ulf Rödde
Pressesprecher
GEW-Hauptvorstand
www.gew.de