Über Miss- und Gebrauch institutionalisierter Erziehungsmacht

Logo Gegenrede.gifGegenRede 8

von Freerk Huisken

Eine Klarstellung vorweg: Wenn sich Erwachsene an Kindern vergehen, d.h. sie zu sexuellem Verkehr oder ähnlichem nötigen, dann hat das mit Liebe, auch mit „Knabenliebe“ nichts zu tun. Für die braucht es allemal die Gegenseitigkeit des Gefühls. Auch kann dort, wo Gewalt im Spiel ist, nicht einmal reine Lust am Geschlechtlichen vorliegen. … weiter

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Kindesvernachlässigung – ein unterschätztes Risiko?

Bericht: Deutsches Jugendinstitut

Die medialen Schlaglichter richten sich bei Fragen der Kindeswohlgefährdung in erster Linie auf spektakuläre Fälle von körperlicher Mangelversorgung, Kindesmisshandlung oder sexueller Gewalt. Stark unterschätzt wird hingegen, welche auch langfristig bedeutsamen Folgen eine kontinuierliche kognitive, emotionale und erzieherische Vernachlässigung von Kindern haben kann. … weiter

Beendigung des Beamtenverhältnisses bei Kindesmissbrauch

Bericht: Bundesverwaltungsgericht

Sexueller Missbrauch eines Kindes (§ 176 Abs. 1 StGB) durch einen Beamten ist ein besonders schweres Dienstvergehen, das in der Regel die disziplinare Höchstmaßnahme (Entfernung aus dem Dienst bzw. Aberkennung des Ruhegehalts) rechtfertigt. Das hat heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Fall eines Justizvollzugsbeamten entschieden. … weiter

Kindesmisshandlung gibt es in allen Bevölkerungsgruppen

family.gifBericht: Universität Leipzig

Kindesmisshandlung ist entgegen landläufiger Meinung kein Problem bestimmter Gruppen der Bevölkerung, allerdings steigt bei allein erziehenden Elternteilen die Gefahr, dass sie ihre Kinder misshandeln. Das ist das Ergebnis einer Studie der Universitätsklinik und Poliklinik für Kinder und Jugendliche am Kinderzentrum der Universität Leipzig. … weiter

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