GEW: „OVG Lüneburg verharrt in altem Denken“

Beamtenstreik: Neuere europäische Rechtsprechung in zweiter Instanz nicht berücksichtigt

Mitteilung: GEW-Hauptvorstand

Lüneburg/Frankfurt a.M. – „Das heutige Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg zum Streikrecht für Beamte zeigt, dass jetzt so schnell wie möglich eine Entscheidung des zuständigen europäischen Gerichts her muss“, sagte Ilse Schaad, Leiterin des Vorstandsbereichs Angestellten- und Beamtenpolitik der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), am Dienstag in Frankfurt a.M. Sie stellte fest, dass das Urteil die Praxis des unzeitgemäßen und vordemokratischen Verbots des Beamtenstreiks fortsetze. „Das Gericht hat die Chance vertan, dem in der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) klar formulierten Menschenrecht auf Streik auch in Deutschland zum Durchbruch zu verhelfen“, bedauerte Schaad. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage des Streikrechts für Beamte kündigte sie an, dass die GEW durch alle Instanzen bis zum EGMR gehen werde: „Wir haben einen langen Atem. Das Verbot des Beamtenstreiks muss endlich fallen!“

Info: Während der Tarif- und Besoldungsrunde 2009 zwischen Bundesländern und Gewerkschaften hatte die GEW Niedersachsen im Februar 2009 zu einem landesweiten Aktions- und Streiktag aufgerufen. Ziel war unter anderem, das Verhandlungsergebnis für die Angestellten auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen. An den Aktivitäten haben auch Beamtinnen und Beamte teilgenommen. Die Landesschulbehörde verhängte gegen verbeamtete Lehrkräfte wegen ihrer Teilnahme an Aktionen als Strafe einen Besoldungsabzug. Die ordentlichen Disziplinarverfahren sind erst Anfang 2011 – kurz vor Beginn der nächsten Länder-Tarif- und Besoldungsrunde – eingeleitet worden. Dagegen klagten verbeamtete Lehrkräfte mit dem Rechtsschutz der GEW vor dem Verwaltungsgericht (VG) Osnabrück. Das VG wies die Klagen der Lehrkräfte im August 2011 in erster Instanz ab. Die Beamtinnen und Beamten gingen in Berufung, über die das OVG Lüneburg heute entschieden hat.

Weitere Verfahren in anderen Bundesländern zur Frage des Beamtenstreiks sind anhängig.

Pressemitteilung v. 12.6.2012
GEW-Hauptvorstand
Ulf Rödde
Pressesprecher und
Redaktionsleiter „Erziehung und Wissenschaft“
www.gew.de

Beamtenstreik: Neuere europäische Rechtsprechung in zweiter Instanz nicht berücksichtigt

GEW: „OVG Münster verharrt in altem Denken“

Mitteilung: GEW Hauptvorstand

Münster/Frankfurt a.M. – „Das heutige Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zum Streikrecht für Beamte zeigt, dass jetzt so schnell wie möglich eine Entscheidung des zuständigen europäischen Gerichts her muss“, sagte Ilse Schaad, Leiterin des Vorstandsbereichs Angestellten- und Beamtenpolitik der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), am Mittwoch in Frankfurt a.M. Das OVG hat die Klage abgewiesen und keine Revision zugelassen. Das Gericht begründete seine Entscheidung, keine Revision zuzulassen, dass wegen der eindeutigen Rechtslage kein Klärungsbedarf bestehe.

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GEW: „Verbeamtete Lehrkräfte dürfen streiken!“

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Mitteilung: GEW Hauptvorstand

Kassel – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sieht sich in ihrer Rechtsauffassung zum Streikrecht für Beamte durch ein Urteil der Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts (VG) Kassel bestätigt: Verbeamtete Lehrkräfte dürfen streiken. Die Bildungsgewerkschaft begrüßt die Entscheidung ausdrücklich. … weiter

 

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Angesichts der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst 2009 hat der Auswege-Autor Max Hufnagel eine Kurzzusammenfassung zum Thema „Streik“ geschrieben. „Unter Streik versteht man die gemeinsame, geplante, vorübergehende, volle oder teilweise Vorenthaltung der arbeitsvertraglichen Leistung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber. Er ist nur dann rechtmäßig, …“ … weiter

©Foto: Karin Just – GEW-Streik 2008, München


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