Teilnahme an Personalratssitzungen ist Pflicht
Zu den gesetzlichen Pflichten eines Personalratsmitgliedes gehört es, an den Sitzungen des Personalrats teilzunehmen. Diese ist eine höchstpersönliche Pflicht. Dem Personalratsmitglied steht es nicht frei, sich nach seinem Gutdünken vertreten zu lassen. Ein Personalratsmitglied, das häufig den Sitzungen des Personalrats unentschuldigt fern bleibt, verletzt in grober Weise seine gesetzlichen Pflichten und kann deshalb aus dem Personalrat ausgeschlossen werden.
Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 25. März 2008 5 K 790/07.MZ
aus: einblick 3/2009, gewerkschaftlicher Info-Service