Mitteilung: Bundesjustizministerium der Justiz
Zur Vorstellung des Abschlussberichts des Runden Tischs Heimerziehung erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Der Abschlussbericht bietet Vorschläge, die dem Anliegen dieses Runden Tischs gerecht werden und die den Weg für einen angemessenen Umgang mit dem Leid der ehemaligen Heimkinder aufweisen. Zweckgebundene Zahlungen z.B. für Therapien und Unterstützung in besonderen sozialen Notlagen sind eine angemessene Reaktion auf individuelles Unrecht. Dieser Weg ist – auch und gerade mit Blick auf andere Opfergruppen – eine Form der materiellen Anerkennung, die wir auch der heutigen Generation, die naturgemäß an früherem Unrecht nicht beteiligt war, vermitteln können. Dabei verstehe und respektiere ich, dass die Erwartungen der Betroffenen hier größer waren.
Gut ist auch, dass der Runde Tisch den Blick in die Zukunft richtet und Vorschläge unterbreitet, wie wir die Kinder von heute noch zuverlässiger schützen können. Der Abschlussbericht begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, in dem die Bundesregierung die gesetzliche Begrenzung der Zahl der Mündel pro Amtsvormund vorschlägt. Dass der Vormund viele der anvertrauten Kinder nur aus den Akten kannte und ihnen nicht schützend zur Seite stand, war eine Erfahrung, die viele der ehemaligen Heimkinder bis heute verbittert.
Der heute vorgestellte Abschlussbericht führt die Arbeit eines bis dahin in Deutschland einmaligen Projekts erfolgreich zu Ende. Der ehemaligen stellvertretenden Bundestagspräsidentin Antje Vollmer gebührt Dank und Anerkennung für ihre kluge Moderation und ihren beharrlichen Einsatz.
Quelle: PM v. 13.12.2010 – BMJ