Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann nur von einem Elternteil geltend gemacht werden
Bericht: Bundesfinanzhof
Allein stehende Steuerpflichtige, zu deren Haushalt ein Kind gehört, können bei der Einkommensteuerveranlagung den sog. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1.308 € im Kalenderjahr von der Summe der Einkünfte abziehen. … weiter