Keine Zurückstellung vom Wehrdienst vor Aufnahme des dualen Bildungsgangs
Mitteilung: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass ein Wehrpflichtiger nur dann wegen eines Studiums mit studienbegleitender betrieblicher Ausbildung (dualer Bildungsgang) vom Grundwehrdienst zurückgestellt werden kann, wenn er den dualen Bildungsgang zum Zeitpunkt des vorgesehenen Diensteintritts bereits begonnen hat.
Es reicht nicht aus, dass der Wehrpflichtige einen Vertrag über eine Berufsausbildung geschlossen hat, die den praktischen Teil des Studiums bildet. … weiter