Überstunden: Keine Entlastung für Beamte
Ein Schulleiter kann keinen individuellen Anspruch auf Entlastung geltend machen, selbst wenn er über einen längeren Zeitraum hinweg faktisch mehr als die nach der Arbeitszeitverordnung maßgeblichen Zeitstunden pro Woche Dienst geleistet hat und noch leistet.
Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 20. Mai 2010 – 1 A 1686/09
aus: einblick – gewerkschaftlicher Info-Service (DGB) 21/2010