Der Fehltag im Schulzeugnis
Die Rechtslupe berichtete am 19.4.2013
Ein Anspruch auf Korrektur eines Zeugnisses, in dem ein dort eingetragener unentschuldigter Fehltag gestrichen werden soll, besteht nicht, wenn dieses keine falschen Angaben enthält. Genausowenig hat ein Schüler einen Anspruch auf Änderung der allgemeinen Verwaltungsvorschrift, in der geregelt ist, dass bestimmte Feiertage ohne Weiteres als unterrichtsfrei gelten und für andere ein Beurlaubungsantrag gestellt werden muss. … Den ganzen Bericht lesen
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 17. April 2013 – 3 K 1020.11