Der Grund- und Hauptschullehrer an einer Realschule plus

rechtslupe.de berichtete am 9.12.2013:

Allein aufgrund der Tätigkeit an einer Realschule plus hat ein als Grund- und Hauptschullehrer ausgebildeter Beamter keinen Anspruch auf Übertragung des statusrechtlichen Amtes eines Lehrers an einer Realschule oder an einer Realschule plus. Die Übertragung dieser Ämter setzt einen Wechsel des Laufbahnzweiges voraus.

Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht Rherinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Fall einer Lehrerin, die eine höhere Besoldungsgruppe begehrte, die Klage abgewiesen. Den ganzen Bericht lesen

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteilvom 26. November 2013 – 2 A 10574/13.OVG