Einmal kriminell, immer kriminell?
Wissenschaftler der Universität Göttingen untersuchen Rückfallquote von Straffälligen
Mitteilung: Georg-August-Universität Göttingen
Wissenschaftler der Universität Göttingen und des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg haben anhand von Eintragungen im Bundeszentralregister untersucht, ob sich Straffällige nach einer Strafsanktion oder einer Entlassung aus der Strafhaft legal bewähren, also nicht mehr rückfällig werden.
Das Ergebnis: Für die meisten bleibt die strafrechtliche Ahndung ein einmaliges Ereignis. Nur 34 Prozent, also in etwa jeder Dritte, der strafrechtlich Sanktionierten oder aus der Haft Entlassenen werden erneut straffällig. … weiter
Quelle: Uni Göttingen/idw