Entfernung eines Mitschülers in die Parallelklasse
rechtslupe.de berichtete am 8.8.2014 über ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Darmstadt:
Entfernung eines Mitschülers in die Parallelklasse
Es unterliegt dem pflichtgemäßen Ermessen der Schule oder der Schulaufsicht, ob und gegebenenfalls welche förmlichen Ordnungsmaßnahmen gegen einen Schüler ergriffen werden. …
So hat das Verwaltungsgericht Darmstadt in dem hier vorliegenden schulrechtlichen Eilverfahren entschieden und einen Rechtsanspruch auf Verweisung eines Mitschülers in eine Parallelklasse verneint. Der Antragsteller ist ein Schüler der 9. Klasse einer südhessischen Integrierten Gesamtschule. In der Schule hat sich ein Vorfall ereignet, bei dem der in dem Verfahren beigeladene Mitschüler dem Antragsteller im Rahmen eines Streits zwischen beiden, einen heftigen Schlag ins Gesicht versetzte. Mit dem Antrag ist die “vorläufige” Entfernung des Mitschülers aus seiner Klasse begehrt worden. Den ganzen Bericht lesen