Notenschutz darf nicht erwähnt werden

LRS-Einträge im Abiturzeugnis

Beim sogenannten Notenschutz werden an einen Legastheniker geringere Leistungsanforderungen als an die übrigen Schüler gestellt, zum Beispiel indem Rechtschreibfehler in die Bewertung nicht einfließen. Bemerkungen im Abiturzeugnis über diesen Notenschutz sind aber unzulässig.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteile vom 28. Mai 2014 – 7 B 14.22 und 7 B 14.23

aus: einblick – gewerkschaftlicher Info-Service 1/2015