Kinderrechte ins Grundgesetz – jetzt
Vor 30 Jahren wurde die UN-Kinderrechtskonvention geschaffen. Bis heute gibt es keine Kinderrechte im Grundgesetz.
Mitteilung: Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf)
Zusammen mit 50 weiteren Organisationen fordert der Verband binationaler Familien und Partnerschaften anlässlich des 30-jährigen Bestehens der UN-Kinderrechtskonvention, dass Kinderrechte endlich ins Grundgesetz aufgenommen werden.
„Kinderrechte im Grundgesetz würden viel mehr bedeuten als eine symbolische Verfassungsänderung. Kinderrechte würden somit auch besser durchsetzbar, denn eine Aufnahme ins Grundgesetz hätte auch rechtliche Auswirkungen“, meint Hiltrud Stöcker-Zafari, Geschäftsführerin des Verbandes.
Gerade die zurückliegenden Pisa Studien hätten gezeigt, wie stark Bildungschancen noch immer von der Herkunft abhängen. Mit einer Stärkung der Kinderrechte müsse der Staat seiner Verantwortung für gleiche Entwicklungschancen aller Kinder und der Herstellung kindgerechter Lebensverhältnisse nachkommen.
„Gerade unsere Familien sind nicht nur im Bildungsbereich noch immer benachteiligt. Sie sind auch überproportional von Kinderarmut betroffen. Die UN-Kinderrechtskonvention, die Deutschland ratifiziert hat, spricht ganz deutlich von der Verantwortung des Staates nicht nur bezüglich der körperlichen, sondern explizit auch der geistigen, seelischen, moralischen, psychologischen und sozialen Entwicklung der Kinder,“ betont Stöcker-Zafari.
Das beinhalte auch mehr Schutz vor Diskriminierung wie sie schwarz-weiße oder als muslimisch markierte Familien täglich erfahren.
PM v. 23.5.2019
Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf)
www.verband-binationaler.de