Bundesrat stimmt Reform der Psychotherapieausbildung zu

DGPs: „Universitäre Psychologiestudiengänge sichern die Qualität der Psychotherapie-Ausbildung.“

Mitteilung: Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) e.V.
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­Der Bundesrat verabschiedete in seiner Sitzung am 8. November 2019 das Gesetz zur Reform der Psychotherapieausbildung (PsychThGAusbRefG). Damit ist der Weg für die Umsetzung der Reformen geebnet. Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und der Fakultätentag Psychologie begrüßen die Entscheidung des Bundesrates. Nahezu alle universitären Psychologischen Institute planen, die angepassten Bachelor- und Masterstudiengänge anzubieten. Das Gesetz tritt am 01.09.2020 in Kraft.

„Das Bundesgesundheitsministerium ist in vielen wichtigen Punkten den Positionen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie und des Fakultätentages Psychologie gefolgt“, erklärt Birgit Spinath, Präsidentin der DGPs. „Wir begrüßen, dass die Psychotherapie mit der Reform in der universitären Psychologie verhaftet bleibt. Die universitären Psychologiestudiengänge garantieren eine enge Verzahnung von Forschung, Lehre und Anwendung. Dadurch sichert die Reform die Qualität in der Psychotherapie-Ausbildung.“

Universitärer Psychologie-Bachelor und Master mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie führen zur Approbation

Die Ausbildungsreform macht den Weg dafür frei, dass das fünfjährige Studium, das zu einer Approbation in Psychotherapie führt, in einen allgemeinen, polyvalenten Bachelorstudiengang Psychologie und einen Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie integriert werden kann.

Konkret bedeutet das: der polyvalente Bachelorstudiengang Psychologie (B.Sc. Psychologie) eröffnet durch sein breites Lehrangebot allen Studierenden weiterhin den Weg zu unterschiedlichen Studiengängen und Berufsfeldern. Diejenigen, die an Psychotherapie interessiert sind, müssen aber insbesondere klinisch-psychologische Inhalte vertiefen, wenn sie sich in der Folge auf den Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie bewerben und mit ihrem Studium die Approbation in Psychotherapie erwerben wollen. Diejenigen, die sich für andere Bereiche der Psychologie interessieren (zum Beispiel Wirtschaftspsychologie, Pädagogische Psychologie oder Kognitionspsychologie), können diese Bereiche in anderen Masterstudiengängen der Psychologie vertiefen.

„Nahezu alle der 56 im Fakultätentag Psychologie vertretenen Psychologischen Institute wollen die Bachelor- und Masterstudiengänge entsprechend der Reform anpassen“, sagt Conny Herbert Antoni, Vorsitzender des Fakultätentages Psychologie. „Jetzt sind die Leitungen der Universitäten und die Länder gefragt. Sie müssen die Finanzierung der Reformen zügig sicherstellen, damit die Psychologischen Institute die notwendigen Änderungen an den Bachelor- und Masterstudiengängen zum Wintersemester 2020/2021 vornehmen können.“


12.11.2019
Dr. Anne Klostermann
Pressestelle DGPs
www.dgps.de