Das ändert sich ab Januar 2017: Bezieher von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II werden durch Agenturen für Arbeit betreut

Mitteilung: Bundesagentur für Arbeit

Mit dem 9. SGB II-Änderungsgesetz erhalten Personen, die neben Arbeitslosengeld I auch Arbeitslosengeld II beziehen (sogenannte Aufstocker), ab 01. Januar 2017 alle Leistungen der aktiven Arbeitsförderung durch die für sie zuständige Agentur für Arbeit. Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (insbesondere die Regelungen zur Bedarfsgemeinschaft) werden weiterhin vom Jobcenter gezahlt.

Die organisatorische Umstellung wird von der Agentur für Arbeit in Abstimmung mit dem Jobcenter vorgenommen. Die derzeit knapp 80.000 Kundinnen und Kunden selbst müssen nichts unternehmen. Ab Januar 2017 wenden sie sich dann bei persönlichen Änderungen (neue Anschrift, Arbeitsaufnahme, etc.) an ihre jeweilige Agentur für Arbeit. Sofern erforderlich gibt die Agentur für Arbeit die Information auch an das Jobcenter weiter. Sämtliche Anträge (z. B. auf Erstattung von Bewerbungs- und Reisekosten) bearbeitet künftig die Agentur für Arbeit.

Alle betroffenen Kundinnen und Kunden erhalten baldmöglichst eine Einladung zu einem Termin in der Agentur für Arbeit, bei dem alles Weitere besprochen wird. Die Einladungen werden automatisch verschickt.

PM v.  19.12.2016
Bundesagentur für Arbeit
Pressestelle
www.arbeitsagentur.de