E-Shishas: Klare Regeln im Jugendschutz
Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von E-Zigaretten und E-Shishas tritt heute in Kraft
Mitteilung: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegte Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas ist am 1.4.2016 in Kraft getreten. Damit werden die Abgabe- und Konsumverbote des Jugendschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes für Tabakwaren auf E-Zigaretten und E-Shishas ausgedehnt. Zudem wird sichergestellt, dass die Abgabeverbote von Tabakwaren, E-Zigaretten- und E-Shishas an Kinder und Jugendliche auch im Wege des
Versandhandels gelten. Weiterlesen