Verbot von Kinderehen und Ausnahmen davon

Mitteilung: OLG Oldenburg

Seit Sommer letzten Jahres gilt das „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“. Heiraten darf man erst ab 18. Auch die früher mögliche Ausnahmegenehmigung ab 16 Jahren gibt es nicht mehr. Minderjährige sollen vor zu früher Heirat geschützt werden.

Hat einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Heirat das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist die Ehe automatisch unwirksam. Eine Ehe, die im Alter zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurde, soll künftig durch richterliche Entscheidung aufgehoben werden. In besonderen Härtefällen kann allerdings von einer Aufhebung abgesehen werden.

Diese Grundsätze gelten auch, wenn die Ehen nach ausländischem Recht wirksam geschlossen wurden.

Der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat jetzt in einem Fall wegen besonderer Härte von der Aufhebung einer Ehe abgesehen. Weiterlesen

Kinderehen verhindern!

Zum Tag der Kinderrechte am 20. November: terre des hommes engagiert sich gegen die Verheiratung Minderjähriger

Mitteilung: terre des hommes

Zum Jahrestag der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November weist das internationale Kinderhilfswerk terre des hommes auf den Anstieg der Zahl von Kinderehen unter den Kriegsflüchtlingen im Nahen Osten hin. Die Zahl der Kinderehen unter Syrern hat sich mit der Intensivierung und Dauer der Kämpfe nahezu verdoppelt. Rund ein Drittel der syrischen Mädchen unter 18 Jahren sind bereits verheiratetet. Schon vor dem Krieg wurden viele Mädchen bereits mit 16 oder 17 Jahren verheiratet, mittlerweile sind sie oft gerade einmal 13 Jahre alt. Weiterlesen