Urteil setzt Zeichen für Religionsfreiheit und erteilt Auftrag an die Politik
Bildungsgewerkschaft GEW zum „Kopftuchurteil“ des Bundesverfassungsgerichts
Mitteilung: GEW Hauptvorstand
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum „Kopftuchverbot“ in Schulen als „Zeichen für Religionsfreiheit und einen Auftrag an die Politik“ bezeichnet.
„Die unterschiedlichen Urteile von 2003 bis heute zeigen, wie schwer sich auch die höchsten Gerichte mit dieser Frage tun. Die mit dem ‚Kopftuchstreit‘ verbundenen Fragen sind nicht in erster Linie juristisch zu lösen. Sie berühren gesellschaftliche Grundfragen wie Toleranz, Religionsfreiheit sowie die Trennung von Staat bzw. Schule und Religion. Die Politik ist gefordert, sich diesen Fragen zu stellen und schnell Lösungen zu entwickeln. Der Konflikt darf nicht in die Schulen verlagert werden“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Freitag in Frankfurt a.M.
Sie warnte davor, den so genannten „Kopftuchstreit“ isoliert zu führen: „Die Auseinandersetzung um das Kopftuch ist auch eine Folge der Integrationspolitik in Deutschland, die viele Jahre diesen Namen nicht verdient hat.“
PM v. 13.3.2015
Ulf Rödde
Pressesprecher
GEW-Hauptvorstand
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