Bei Heirat Entlassung – Zur Aufhebung des Lehrerinnenzölibats vor 100 Jahren

Mitteilung: Pädagogische Hochschule Karlsruhe

Mit Unterzeichnung der Weimarer Verfassung am 11. August 1919 wurde auch das Zölibat für Lehrerinnen aufgehoben. Seit 1879 hatten Beamtinnen mit der Verheiratung aus dem Staatsdienst ausscheiden müssen und – je nach Land – auch ihre Pensionsansprüche verloren. Bereits 1923 wurde das Lehrerinnenzölibat wieder eingeführt, bundesweit abgeschafft erst 1951, in Baden-Württemberg sogar erst 1956.

Anlässlich des hundertsten Jahrestages der Aufhebung des Zölibats erinnern zwei Historikerinnen der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe an diese diskriminierende Ausnahmebestimmung. … weiter


Quelle:
www.ph-karlsruhe.de
www.idw-online.de