Personalakte: Einsicht auch nach Beschäftigungsende
Der Arbeitnehmer hat auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein berechtigtes Interesse daran, den Inhalt seiner fortgeführten Personalakte auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. November 2010 – 9 AZR 573/09
aus: einblick – gewerkschaftlicher Info-Service (DGB) 21/2010