Der Abmahnbeantworter des Chaos Computer Clubs
Wer eine Abmahnung wegen eines angeblichen (?) Urheberrechtsverstoßes erhalten hat, weiß meist nicht, was zu tun ist. Der Chaos Computer Club (CCC) hat einen Schriftsatz-Generator für ein Antwortschreiben entwickelt. Das Antwortschreiben setzt die abmahnende Kanzlei über die Unrechtmäßigkeit der Abmahnung in Kenntnis.
→ Hier geht zum Schriftsatz-Generator des CCC
Mit Urteil vom 09.05.2017 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) das Land Hessen verpflichtet, die Veröffentlichung eines Cartoons mit schulbezogenem Inhalt eines deutschlandweit bekannten Cartoonisten auf einer Schulhomepage zu unterlassen. Soweit ersichtlich, hat sich erstmals ein Oberlandesgericht konkret mit dieser Materie beschäftigt.