Whistleblowerrichtlinie: Bahn frei für den Schutz für mutige Beschäftigte

Mitteilung: DGB

In der Nacht zu Dienstag haben sich das Europäische Parlament, die EU-Kommission und der Rat im Rahmen der Trilogverhandlungen auf ein Ergebnis zur sogenannten „Whistleblower-Richtlinie“ geeinigt. In der zuvor umstrittenen Frage, ob Hinweisgeber grundsätzlich verpflichtet werden können, interne Meldestellen aufzusuchen, statt sich direkt an Behörden oder Medien zu wenden, konnte ein Ergebnis im Sinne der Whistleblower erreicht werden. Noch liegt die finale Fassung der Richtlinie nicht vor, die Verhandlungsergebnisse wurden von Parlament und Kommission aber bereits bekanntgegeben. Dazu sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Dienstag in Berlin:

„Es ist gut, dass der Rat – und damit auch die Bundesregierung – seine bisherige Verhandlungsposition geändert hat. Damit ist eine große Hürde für eine europaweite, wirksame Schutzregelung für Whistleblower genommen. Eine solche Regelung macht es wahrscheinlicher, dass Wirtschaftsskandale mit Hilfe von integren und mutigen Beschäftigten ans Licht kommen und diese gleichzeitig vollen Schutz genießen. Wir sind gespannt auf die finale Fassung der Richtlinie. Diese muss im Sinne der Beschäftigten in Deutschland umgesetzt werden.“


PM v. 12.3.2019
Nora Neye
Abteilung Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand
www.dgb.de