Gesetzliche Unfallversicherung: Streit auf dem Heimweg ohne Schutz

Wer als Radfahrer auf dem Heimweg von der Arbeit einem Autofahrer den Weg versperrt, um ihn wegen eines vermeintlichen Verkehrsverstoßes zur Rede zu stellen, verliert den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Denn damit hat er seinen versicherten Heimweg von der Arbeit mehr als nur geringfügig unterbrochen und eigenwirtschaftliche Interessen verfolgt. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. September 2009 – S 5 U 298/08

aus: einblick – gewerkschaftlicher Info-Service 21/09