Gesetzliche Krankenversicherung: Keine Behandlung in Privatklinik

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Behandlung in einer Privatklinik. Der Anspruch der Versicherten auf Behandlung beschränkt sich grundsätzlich auf zugelassene Ärzte und Krankenhäuser. Ein Anspruch auf stationäre Behandlung in einer Privatklinik besteht auch dann nicht, wenn der behandelnde Arzt zur ambulanten vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist.

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. Mai 2009 – L 5 KR 168/08

aus: einblick – gewerkschaftlicher Info-Service 5/10