Happy Birthday! 50 Jahre Jugendarbeitsschutzgesetz

DGB/gsf – Im August und September beginnt für viele junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt: die Ausbildung. Nicht wenige von ihnen sind zu diesem Zeitpunkt noch minderjährig. Zum Schutz dieser jungen Berufseinsteiger unter 18 Jahren vor gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz und vor Überlastung hat der Bundestag vor 50 Jahren am 9. August 1960 das erste Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) der Bundesrepublik Deutschland verabschiedet.

Anlässlich des Jubiläums erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock: „50 Jahre Jugendarbeitsschutzgesetz sind eine Erfolgsgeschichte. Es war und ist richtig, junge Menschen in der Ausbildung besonders zu schützen. Denn leider werden auch heute Auszubildende ausgenutzt. Junge Auszubildende sind aber Lernende und keine preiswerten Vollzeitarbeitskräfte. Sie benötigen qualifizierte Anleitung, Freistellung für die Berufsschule und ausreichend Erholungszeiten. Pausen ebenso wie ausreichend Nachtruhe und wöchentlich feste freie Tage.“

Quelle: DGB Pressemitteilung 134 v. 6.8.2010

Die DGB-Jugend hat dazu einen Clip bei YouTube veröffentlicht. Hände weg vom Jugendarbeitsschutzgesetz:

Direktlink:
www.youtube.com/watch?v=G7EIYiBVMDU