Kinderarmut hat Folgen: Einführung einer Kindergrundsicherung

gsf – Das Zukunftsforum Familie e.V. setzt sich zusammen mit einer ganzen Reihe von Unterstützerorgansiationen für eine Grundsicherung von Kindern ein. Mit von der Partie sind: Arbeiterwohlfahrt, Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie e. V. (DGSF), Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Pro Familia, Zukunftsforum Familie und der Verband berufstätiger Mütter.

Die Forderungen:

Unser Vorschlag lautet, künftig alle Kinder mit einer Kindergrundsicherung in Höhe von 502 Euro monatlich abzusichern. Damit wird der grundlegende Bedarf, den Kinder für ihre Entwicklung benötigen und den das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, aus öffentlichen Mitteln gedeckt. Die Höhe unserer Kindergrundsicherung soll dabei stetig an die Inflationsrate angepasst werden.

Wir favorisieren eine gestufte Kindergrundsicherung, die allen Kindern das sächliche Existenzminimum in Höhe von 322 Euro als unbürokratische Leistung garantiert. Bis der Staat sämtliche Leistungen für Bildung, Betreuung und Erziehung gebührenfrei zur Verfügung stellt, fordern wir einen weiteren Betrag in Höhe von 180 Euro. Dies entspricht dem verfassungsrechtlich festgestellten Bedarf für Betreuung, Erziehung und Ausbildung. Darunter fallen beispielsweise Kursgebühren und Mitgliedsbeiträge in Vereinen, aber auch Lernmittel, Fahrtkosten und Studiengebühren. Dieser Betrag bewegt sich in einem Minimalbereich und deckt den realen Bildungsbedarf von Kindern nicht ab.

Die Kindergrundsicherung soll unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt werden. Um sie sozial gerecht auszugestalten, soll sie mit dem Grenzsteuersatz des bisherigen elterlichen Einkommens ohne Kindergrundsicherung versteuert werden. Die Kindergrundsicherung schmilzt mit steigendem Einkommen langsam ab, während Familien ohne oder mit geringem Einkommen die gesamte Leistung erhalten. Gleichzeitig werden mittel- bis gutverdienende Familien, die bisher nicht in den Genuss der Kinderfreibeträge kamen, im Vergleich zum Status Quo ebenfalls besser dastehen. Bezieher/-innen von Spitzeneinkommen werden hingegen maximal in Höhe der Wirkung der bisherigen Freibeträge (d.h. aktuell maximal um 240 Euro monatlich) entlastet.

Auf der Homepage kann man außerdem eine ganze Reihe von Infomaterialien downloaden (Flyer, Broschüre, Plakat).

Zur Homepage: http://www.kinderarmut-hat-folgen.de