GEW Bayern zum „Kruzifix-Urteil“: Jetzt keine polemischen Debatten!
Bericht: GEW Bayern
Nun herrscht also Klarheit: Die einzelnen Staaten haben einen Ermessensspielraum, was das Anbringen religiöser Symbole in Klassenzimmern betrifft. Die Verpflichtung, Kruzifixe in Klassenzimmern anzubringen, ist nicht rechtswidrig. Ein langer Rechtsstreit ist endlich entschieden.
Dazu Gele Neubäcker, Vorsitzende der GEW Bayern: "Wir hätten uns ein anderes Urteil vom EUGH gewünscht. Wir haben erwartet, dass es den Betroffenen überlassen wird, demokratisch einen Konsens zu finden, was das Anbringen religiöser Symbole im Klassenzimmer betrifft.
Unabhängig vom Urteil hoffen wir jedoch, dass es nicht wieder zu endlosen z. T. polemisch geführten Diskussionen kommt. Wir warnen davor, das Thema erneut in den Vordergrund der öffentlichen Diskussion zu rücken. Schulen haben auch und vor allem andere Probleme und sind mit Herausforderungen konfrontiert, die weit belastender sind.
Aktuell gilt es, den doppelten Abiturjahrgang zu bewerkstelligen, unter Einsatz aller Beteiligten, der weit über das zumutbare Maß hinausgeht. In wenigen Wochen müssen Kinder der 4. Klassen durch das Übertrittszeugnis wieder in Schubladen eingeordnet werden. Ihr künftiger Bildungsweg wird dadurch maßgeblich mitbestimmt. Das kommende Schuljahr steht unter unguten Vorzeichen. Die absehbare Versorgung mit LehrerInnen und anderen pädagogischen Fachkräften z. B. für den Regelunterricht, besonders aber für die Integration von Kindern mit einer Behinderung oder für Ganztagsangebote, ist denkbar schlecht.
Die öffentliche Diskussion wird derzeit von anderen Themen bestimmt. Dazu Neubäcker: "In einer Situation, die v. a. gekennzeichnet ist durch die mit schrecklicher Gewalt verbundenen politischen Auseinandersetzungen in den arabischen Ländern, durch den noch immer herrschenden Krieg in Afghanistan, durch die Natur- und Atomkatastrophe in Japan und die Forderung nach dem Ausstieg aus der Nutzung von Atomenergie in Deutschland und anderen Ländern, appellieren wir dafür, das Kruzifix-Urteil nur entsprechend seiner wirklichen Bedeutung zu betrachten. Polemisierungen sind unangebracht."
PM 4/2011 v. 18.3.2011 – GEW LV Bayern
Elke Hahn
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