GEW Bayern zum „Kruzifix-Urteil“: Jetzt keine polemischen Debatten!

Bericht: GEW Bayern

Nun herrscht also Klarheit: Die einzelnen Staaten haben einen Ermessensspielraum, was das Anbringen religiöser Symbole in Klassenzimmern betrifft. Die Verpflichtung, Kruzifixe in Klassenzimmern anzubringen, ist nicht rechtswidrig. Ein langer Rechtsstreit ist endlich entschieden.

Dazu Gele Neubäcker, Vorsitzende der GEW Bayern: "Wir hätten uns ein anderes Urteil vom EUGH gewünscht. Wir haben erwartet, dass es den Betroffenen überlassen wird, demokratisch einen Konsens zu finden, was das Anbringen religiöser Symbole im Klassenzimmer betrifft.

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