Diakonie: ver.di begrüßt Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg zum Streikrecht

Mitteilung: ver.di Bundesvorstand

Nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm hat nun auch das Arbeitsgericht Hamburg Streiks in Einrichtungen der Diakonie für rechtmäßig erklärt. „Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal: Koalitionsfreiheit und Streikrecht machen auch vor diakonischen Einrichtungen nicht halt“, würdigte Ellen Paschke, Mitglied im Bundesvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die Entscheidung. Damit hätten deutsche Gerichte binnen weniger Wochen zum zweiten Mal die Grundrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gestärkt.

Im konkreten Fall ging es um insgesamt sechs Streiks zur Durchsetzung eines Tarifvertrags beim Agaplesion Diakonieklinikum Hamburg im vergangenen Jahr. Insgesamt hatten rund 120 Beschäftigte die Arbeit niedergelegt. In der Folge hatte der Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht Hamburg gegen die Arbeitskampfmaßnahmen geklagt. „Für die streikenden Kolleginnen und Kollegen ist die Stärkung ihrer verfassungsgemäßen Rechte von herausragender Bedeutung. Der Arbeitgeberwillkür bei Bezahlung und Arbeitsbedingungen werden Grenzen gesetzt“, betonte Paschke.

Im Januar hatte bereits des Landesarbeitsgericht Hamm in einem anderen Fall von Auseinandersetzungen in diakonischen Einrichtungen entschieden, dass der von den Kirchen beschrittene Sonderweg im Tarifrecht kein Äquivalent zu echten Tarifvertragsverhandlungen sei und eine Klage von Diakonie-Einrichtungen gegen Streikaufrufe von ver.di abgewiesen.

„Mit der Entlohnung nach Hausherrenart und dem so genannten ‚dritten Weg‘ ist die Diakonie auf dem Holzweg. Jetzt ist es an der Zeit, dass das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland seinen Widerstand aufgibt und mit ver.di in bundesweite Tarifverhandlungen eintritt“, sagte Paschke. Das Agaplesion Diakonieklinikum Hamburg werde im übrigen erneut zu Tarifverhandlungen aufgefordert.

Pressemitteilung v. 18.3.2011
Jan Jurczyk
ver.di-Bundesvorstand
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