Sexuelle Identität im Grundgesetz schützen

Mitteilung: DGB Bundesvorstand

Sexuelle Identität darf kein Grund für Diskriminierung sein. Das forderte Ingrid Sehrbrock, stellvertretende DGB-Vorsitzende, am Freitag in Berlin anlässlich des bevorstehenden Christopher Street Day und machte sich dafür stark, den Art. 3 des Grundgesetzes entsprechend zu ändern.

„Noch immer erfahren viele homosexuelle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Diskriminierung am Arbeitsplatz – sei es in Form von Mobbing, Versetzung oder gar Kündigung. Noch immer verschweigen deshalb viele Menschen ihre sexuelle Identität im Beruf. Dabei sollte die Akzeptanz von sexueller Vielfalt in der Arbeitswelt doch normal sein.

Betriebe und öffentliche Verwaltungen arbeiten dann besonders erfolgreich, wenn die Vielfalt der Lebensentwürfe akzeptiert wird. Mannigfaltige Erfahrungen tragen nicht nur dem Diversity-Gedanken Rechnung, sondern sorgen für bessere Arbeitsergebnisse.

Eine diskriminierungsfreie Arbeitswelt zu schaffen, gehört auch zu den Aufgaben unserer Betriebs- und Personalräte. Dennoch bin ich froh, dass wir heute mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes über eine Institution und mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz über Instrumente verfügen, die den Betroffenen im Ernstfall Beratung und rechtliche Unterstützung bieten.“

Quelle: PM Nr. 109 v. 24.06.2011 – DGB Bundesvorstand, www.dgb.de