Unterrichtsmaterial: Kopierkosten trägt die Schule

Öffentliche Schulträger im Land Sachsen können von den Eltern ihrer Schüler nicht die Erstattung von Kopierkosten für Unterrichtsmaterial verlangen. Es obliegt der Gemeinde als Schulträgerin, die sachlichen Kosten für den Schulbetrieb, zu denen auch die Lernmittel gehören, zu tragen. Die Herstellung von Unterrichtskopien gehört auch dazu.

Sächsisches Oberverwaltungsgericht,Urteil vom 17. April 2012 – 2 A 520/11

 

 

aus: einblick – gewerkschaftlicher Info-Service (DGB) 8/2012