„7 Wege, um Filme im Unterricht zu nutzen“

Die „Initiative Filme im Unterricht“ (Co/ IPAU e.V. – Interessengemeinschaft privatwirtschaftlicher Produzenten Audiovisueller Medien) ist verantwortlich für eine  Internetseite, die versucht, Licht ins Dunkel der schulischen Mediennutzung zu bringen.

Folgende Hilfestellungen werden angeboten:

  • Welche Filme sind erlaubt? 7 Wege, um Filme im Unterricht zu nutzen
  • Informationen zur Nutzung von Medien aus bekannten Portalen (z.B. Youtube, DVDs aus dem Handel, Vimeo usw.)
  • Urheberrechtsnovelle
  • Verleihstellen und Anbieter
  • Materialdownload (z.B. einen 8-seitigen Flyer)

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Unterrichtsmaterial: Kopierkosten trägt die Schule

Öffentliche Schulträger im Land Sachsen können von den Eltern ihrer Schüler nicht die Erstattung von Kopierkosten für Unterrichtsmaterial verlangen. Es obliegt der Gemeinde als Schulträgerin, die sachlichen Kosten für den Schulbetrieb, zu denen auch die Lernmittel gehören, zu tragen. Die Herstellung von Unterrichtskopien gehört auch dazu.

Sächsisches Oberverwaltungsgericht,Urteil vom 17. April 2012 – 2 A 520/11

 

 

aus: einblick – gewerkschaftlicher Info-Service (DGB) 8/2012

Gerichtsurteil verhindert freien Zugang zu Bildung

Mitteilung: Piratenpartei

Die Piratenpartei verurteilt das aktuelle Urteil des OLG Stuttgart vom 4.4.2012 zum Thema Kopieren digitaler Daten zu Lehrzwecken auf das Schärfste. Dieses Urteil untersagt der Fernuniversität Hagen, Teile eines Lehrbuches zum Zwecke der Vermittlung von Lehrinhalten einer abgeschlossenen Gruppe von Studierenden zur digitalen Weiterverarbeitung verfügbar zu machen. Damit wird dem Bildungs- und Wissenschaftsstandort Deutschland ein erheblicher Schaden zugefügt.

Das Urteil ist ein Beispiel für die restriktive und entwicklungshemmende Auslegung von urheberrechtlich übertragenen Auswertungsrechten. Das Interesse der Allgemeinheit an Bildungsgütern hat Vorrang gegenüber wirtschaftlichen Partikularinteressen von Verlegern. Bildungsgüter dienen als Multiplikator von Wissen, Wirtschaft, Innovation und Kreativität und damit dem Allgemeinwohl der Gesellschaft.

»Wer an Bildung spart, spart an unserer Zukunft. Wir fordern die Mediennutzung bzw. die Lernmittelnutzung von Urheberrechtsabgaben zu befreien, um Bildungsmaterialien für jeden unkompliziert und einfach zugänglich gestalten zu können«, so Daniel Neumann, einer der federführenden Antragssteller der Urheberrechtsreform der Piratenpartei. Der Urheberrechtsbeauftragte Bruno Kramm der Piratenpartei ergänzt »Die seit Wochen selektiv und tendenziös geführte Debatte um Urheberrechte in der Unterhaltungsindustrie muss dringend ihre Verbreiterung in die Bereiche Bildung und Forschung finden, denn die freie Teilhabe an Wissen und Informationen muss primärer Fokus deutscher Bildungspolitik sein.«

Der §52a des UrhG (Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte) sollte ursprünglich jene Möglichkeit der Verfügbarkeit von Werken zu Unterrichtszwecken erweitern, wurde jedoch dann in seiner Intention durch die gezielte Lobbyarbeit der Verleger in den Rechtsausschüssen weitreichend geschwächt.

Quelle: PM v. 19.4.2012 – Piratenpartei

GEW: Lehrkräfte vor rechtlichen Risiken schützen

Bildungsgewerkschaft zum Einsatz so genannter "Schultrojaner"

Mitteilung: GEW Hauptvorstand

Frankfurt a.M. – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hält den Einsatz so genannter "Schultrojaner" zur Erkennung von Plagiaten auf Computern an Schulen für mitbestimmungsrechtlich fragwürdig. "Wir sind vom dem geplanten Einsatz eines Schultrojaners überrascht – "Trojaner" haben an Schulen nichts zu suchen. Damit würden die Lehrkräfte gezielt einer Ausforschung im Interesse Dritter ausgesetzt, erklärte GEW-Vorsitzender Ulrich Thöne. "Bevor überhaupt nur an den Einsatz derartiger Software gedacht wird, müssen die zuständigen Personal- und Betriebsräte sowie die Mitarbeitervertretungen der öffentlichen und privaten Schulen beteiligt und in die Entscheidung einbezogen werden."

Dass der Trojanereinsatz jetzt zufällig bekannt wird, lege den Verdacht nahe, dass die erforderliche Mitbestimmung umgangen werden soll. Die Schulträger seien verpflichtet ihre Beschäftigten vor rechtlichen Risiken zu schützen. Das gelte umso mehr, als es sich oftmals um Fälle handele, in denen es selbst für Urheberrechtsprofis schwer sei, die Rechtslage eindeutig zu bestimmen.

Pressemitteilung v. 31.10.2011
Ulf Rödde
GEW-Hauptvorstand
www.gew.de

Wer eine weitere Sellungnahme lesen will: siehe die Mitteilung der Piratenpartei zu diesem Thema

Schulbuchverlage machen Schulleiter zu Hilfspolizisten gegen eigenes Kollegium

Mitteilung: Piratenpartei Deutschland

Mit dem Schuljahr 2011/2012 wird eine vertragliche Regelung wirksam, nach der die Länder den Schulbuchverlagen die Möglichkeit einräumen müssen, auf Schulrechnern Software zu installieren, die nach Plagiaten sucht. Weiter werden die Länder verpflichtet, disziplinarisch gegen Urheberrechtsverstöße von Lehrern vorzugehen. Die Piratenpartei kritisiert diesen Vertrauensbruch zwischen Land und Lehrerschaft und fordert eine Umstellung auf Lehrmaterialien unter freien Lizenzen.„Es ist ein Skandal, wenn sich die Länder hier von Verlagen vorschreiben lassen, wie sie mit ihren Bediensteten umgehen sollen“, kritisiert Sebastian Nerz, Bundesvorsitzender der Piratenpartei. „Das ist ein offener Vertrauensbruch mit den Lehrerinnen und Lehrern. Schulleiter und Landesregierungen sind keine Hilfspolizisten der Verlegerlobby.“

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