Gesundheitliche Eignung von Beamtenbewerbern
Mitteilung: Bundesverwaltungsgericht
Beamtenbewerber, deren Leistungsfähigkeit gegenwärtig nicht eingeschränkt ist, sind gleichwohl gesundheitlich als Beamte nicht geeignet, wenn ihre vorzeitige Pensionierung vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze überwiegend wahrscheinlich ist. Dies gilt auch für Bewerber, die einer Risikogruppe angehören oder an einer chronischen Erkrankung leiden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute (25.7.2013, Anm. d. Red.) entschieden und damit den bisher für die gesundheitliche Eignung zugrunde gelegten generellen Prognosemaßstab zugunsten der Bewerber abgesenkt. … weiter
Quelle: PM v. 25.7.2013
Bundesverwaltungsgericht
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