Der Beamte auf Probe und die gesundheitliche Eignung

Justizrechtslupe.de berichtete am 1.11.2013:

Leidet ein Beamter auf Probe an einer chronischen Erkrankung und ist damit zu rechnen, dass er über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen wird, so schließen diese Ausfallzeiten die gesundheitliche Eignung erst aus, wenn überwiegend wahrscheinlich ist, dass der Beamte deswegen eine erheblich geringere Lebensdienstzeit leisten wird.

Mit dieser Begründung hat das Bundesverwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Fall die Entscheidung über die Entlassung einer Beamtin auf Probe an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen. Den ganzen Bericht lesen

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30. Oktober 2013 – BVerwG 2 C 16.12

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