GEW: „Kinderrechte ins Grundgesetz!“

gew_logo_drot_kl.gifBildungsgewerkschaft zum 25. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention

Mitteilung: GEW Hauptvorstand

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) stellt mit Blick auf den 25. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) am Donnerstag, 20.11.2014, fest: „Kinderrechte werden auch in Deutschland noch immer nicht konsequent umgesetzt.“ Die Bildungsgewerkschaft fordert Bund, Länder und Kommunen auf, alle Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorgänge in den Bereichen Schule und Kindertagesstätten auf das Wohlergehen von Kindern und jungen Menschen hin zu überprüfen.

„Kinderrechte im Bildungswesen umzusetzen, bedeutet zum Beispiel: Kein Kind darf beschämt werden“, betonte Ilka Hoffmann, GEW-Vorstandsmitglied für den Bereich Schulen am Mittwoch in Frankfurt a.M. „Wenn man diesen Grundsatz ernst nimmt, muss eine Prüfung bei der selektiven Schulstruktur und der Umsetzung der Inklusion beginnen – und wäre bei Tests und Ziffernnoten noch längst nicht beendet.“

„Bei allen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Entscheidungen muss die Frage im Mittelpunkt stehen, ob und was sie zum Wohle der Kinder und Jugendlichen beitragen“, unterstrich Norbert Hocke, für Jugendhilfe und Sozialarbeit verantwortliches GEW-Vorstandsmitglied. Dies geschehe in Deutschland jedoch noch viel zu selten. „Kinderrechte gehören ins Grundgesetz“, sagte Hocke. Das verliehe dem Anliegen, alle Vorschriften – von der frühen Kindheit über die Zeit in der Kita und der Schule bis hin zur Ausbildung – zu ändern, die Kindern im Wege stehen, mehr Gewicht.

Vor allem mit Blick auf die Inklusion stünde eine juristische Inventur zur Umsetzung der Kinderrechte an. „Was Kinder mit Behinderungen und deren Familien durchmachen, bis sie an allgemeinbildenden Schulen unterrichtet werden, halte ich für einen Verstoß gegen das Kindeswohl. Von angemessenen Lernbedingungen ganz zu schweigen“, spitzte Hoffmann das GEW-Anliegen zu.


Info: Als Kinderrechte im engeren Sinn werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen bezeichnet. Sie sind in der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) festgeschrieben, die die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 20. November 1989 verabschiedet hat und die heute die meisten Staaten der Erde ratifiziert haben. Aus der UN-KRK lässt sich eine universelle Verbindlichkeit der Kinderrechte ableiten. Dieser Beschluss war das Ergebnis eines jahrzehntelangen Prozesses nach dem Zweiten Weltkrieg, an dessen Anfang die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Jahr 1948 stand.

Deutsche Kinder- und Jugendrechte im weiteren Sinn sind Positionen, wie sie etwa im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII, im Jugendgerichtsgesetz (JGG), im Familienrechtabschnitt des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), in Landesschulgesetzen und z.B. sehr deutlich im Gesetz über die religiöse Kindererziehung (RKEG) festgeschrieben sind.


PM v. 19.11.2014
GEW-Hauptvorstand
Ulf Rödde
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