Unfallversicherungsschutz – auch außerhalb der Schule

SchülerInnen können bei Projektarbeiten außerhalb der Schule unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, wenn sie dabei oder auf dem Nachhauseweg einen Unfall erleiden.

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17. März 2016 – L 6 U 4904/14

Quelle: einblick – Gewerkschaftlicher Info-Service 6/11.4.2016