Löschung von strafbaren Hasskommentaren durch soziale Netzwerke weiterhin nicht ausreichend
Eine Stellungnahme von Jan Korte (14.3.2017, Bundestagsfraktion DIE LINKE) zum Thema „Hassbotschaften“ befindet sich im Anschluss an die Mitteilung des BMFSFJ:
Mitteilung: Bundesfamilienministerium
Soziale Netzwerke löschen nach wie vor zu wenig strafbare Inhalte, die ihnen von Nutzerinnen und Nutzern gemeldet werden. Das geht aus einem Monitoring hervor, das Jugendschutz.net – das länderübergreifende Kompetenzzentrum für Jugendschutz im Internet – im Januar und Februar durchgeführt hat. Dieses Monitoring wird vom Bundesfamilienministerium und dem Bundesjustizministerium gefördert. Es ist der zweite Test dieser Art, der untersucht, wie schnell die Plattformen auf Beschwerden reagieren und ob sie die gemeldeten Beiträge löschen. Ein erster Test hatte im Juli und August 2016 stattgefunden.
Die aktuelle Erhebung hat ergeben, dass Facebook 39 % der von Nutzerinnen und Nutzern gemeldeten strafbaren Inhalte löscht oder sperrt. Das sind 7 Prozentpunkte weniger als beim ersten Test. Nur 33 % wurden binnen 24 Stunden nach der Beschwerde gelöscht. Bei Twitter führte auch weiterhin lediglich eine von hundert Nutzermeldungen zur Löschung. In keinem Fall erfolgte die Löschung binnen 24 Stunden. Im Vergleich zum ersten Test deutlich verbessert hat sich YouTube. Hier liegt die Löschquote der von Nutzern gemeldeten strafbaren Beiträge bei 90 %. Bei 82 % erfolgte die Löschung binnen 24 Stunden nach der Meldung.
Bundesjugendministerin Manuela Schwesig: „Hass und Hetze gefährden den Zusammenhalt in unserem Land, sind Gift für unsere Gesellschaft. Auch im Netz müssen wir mit aller Konsequenz dagegen vorgehen. Dazu gehört auch, dass die Betreiber von Internetdiensten und Plattformen strafbare Hassbotschaften schneller löschen – ohne Wenn und Aber. Es zeigt sich aber, dass hier insgesamt immer noch zu wenig passiert. Und dass mehr geht, beweist Youtube. Es kann nicht sein, dass Unternehmen mit ihren sozialen Netzwerken riesige Gewinne einfahren und sich zugleich bei der Bekämpfung von Hassbotschaften aus der Verantwortung stehlen.“
Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas: „Für strafbare Hetze und Verleumdung darf in den sozialen Netzwerken genauso wenig Platz sein, wie auf der Straße. Facebook und Twitter haben die Chance nicht genutzt, ihre Löschpraxis zu verbessern. Es werden weiter zu wenige strafbare Kommentare gelöscht. Und sie werden nicht schnell genug gelöscht. Das größte Problem ist und bleibt, dass die Netzwerke die Beschwerden ihrer eigenen Nutzer nicht ernst genug nehmen. Dass es besser geht, zeigt Google mit der Plattform Youtube. Daher ist jetzt klar: Wir müssen den Druck auf die sozialen Netzwerke weiter erhöhen. Um die Unternehmen bei der Löschung strafbarer Inhalte noch stärker in die Pflicht zu nehmen, brauchen wir gesetzliche Regelungen.“
Gut funktionierende Beschwerdemechanismen auf reichweitenstarken Social-Web-Plattformen sind wichtige Instrumente eines zeitgemäßen Jugendmedienschutzes. Sie werden benötigt, damit User Plattformbetreiber beispielsweise über strafbare Hassbotschaften, sexuelle Belästigungen oder Cybermobbing in Kenntnis setzen und damit zum Handeln verpflichten können. jugendschutz.net dokumentiert seit 2008 die Reaktionen und Maßnahmen globaler Video- und Kommunikationsplattformen bei Hinweisen auf Verstöße. Das von BMFSFJ und BMJV geförderte Plattformmonitoring, hat erstmals eine systematische themenspezifische Auswertung der Meldemechanismen der reichweitenstärksten Plattformen ermöglicht.
Pressemitteilung Nr. 25 v. 14.3.2017
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
www.bmfsfj.de
Jan Korte von der Bundestagsfraktion DIE LINKE hat am 14.3.2017 auch eine Stellungnahme zum Thema „Hassbotschaften“ abgeben:
Kampf gegen Hass ist gesellschaftliche Aufgabe
„Der Entwurf von Justizminister Maas ist ein Schritt in die richtige Richtung. Plattformen wie Facebook, Twitter und andere Anbieter müssen stärker in die Verantwortung genommen werden. Gleichzeitig ist der Kampf gegen Hass und Menschenfeindlichkeit eine gesellschaftliche Aufgabe. Von der Bundesregierung wird dabei zu Recht ein größerer Beitrag erwartet, als Symptome mit Gesetzverschärfungen zu bekämpfen. Nur mit Investitionen in Bildung, Aufklärung und sozialen Zusammenhalt kann sie dem Hass an die Wurzel gehen. Unser Ziel muss es sein, dass die Demokraten die Oberhand gewinnen und es auf jeden Hasskommentar etliche Gegenkommentare sowie Solidarität mit den Opfern gibt“, erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Korte weiter:
„Die Verpflichtung privater Unternehmen zur Kontrolle der von ihnen verbreiteten Beiträge entbindet den Staat nicht von seinen Aufgaben. Staatsanwaltschaften und Gerichte müssen die Ausstattung und die Sensibilität dafür bekommen, gegen Hassbotschaften, Volksverhetzung und Beleidigung vorzugehen.
Um die Gefahr der Zensur und einer privaten Rechtsdurchsetzung zu verhindern, muss der Kampf gegen Hate-Speech so transparent wie möglich geführt werden. Ein Instrument dafür könnte eine unabhängige Monitoringstelle zur Bewertung von Inhalten sein, die sowohl die Löschung rechtswidriger Inhalte durchsetzt als auch vorauseilendes Löschen kritischer, aber legaler Meinungen verhindert.“
Pressemitteilung v. 14.3.2017
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
www.linksfraktion.de