„Mehr Geld für Bildung statt schwarzer Null“
Bildungsgewerkschaft GEW kritisiert das Festhalten des Bundesfinanzministers Olaf Scholz (SPD) am Sparkurs
Mitteilung: GEW Hauptvorstand
Frankfurt a. M. – Nach den Beschlüssen des Bundeskabinetts erwartet die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) von der Großen Koalition ein klares Bekenntnis zur „Offensive für Bildung, Forschung und Digitalisierung“, wie es der Koalitionsvertrag verspricht. Die Lockerung des Kooperationsverbots, die im Rahmen der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen vom Kabinett am 2. Mai beschlossen wurde, ist der längst fällige formale erste Schritt.
„Ohne den zweiten Schritt, dass genug Geld fließt, ist Schulterschluss zwischen Bund, Ländern und Kommunen jedoch nicht möglich“, kritisierte die GEW-Vorsitzende, Marlis Tepe. „Um die zahlreichen Baustellen im Bildungsbereich anzugehen, braucht es einen handlungsfähigen Staat, der dort investiert, wo es brennt. Der Behauptung, die schwarze Null sichere die Zukunft der jungen Generation, treten wir entgegen. Anstatt dessen muss jetzt für gute Bildung mutig Geld in die Hand genommen werden“, betonte Tepe. „Durch gute Bildung müssen wir allen die Chance geben, später handlungs- und zukunftsfähig zu sein.“ Die GEW-Vorsitzende verwies auf die dringend zu bearbeitenden Baustellen: „Nummer 1, die nach wie vor bestehende Abhängigkeit des Bildungserfolges von der sozialen Herkunft, Nummer 2, den Investitionsstau bei Gebäuden, Nummer 3, die unzureichenden Arbeitsbedingungen für eine Pädagogik, die die von der Politik beschlossene Inklusion umsetzt.“ In dieser Ausgangslage konkurriere das Bildungswesen mit vielen anderen Bereichen um den Nachwuchs. „Angesichts des exorbitanten Mangels an Erzieher*innen und Lehrer*innen wäre ein Weniger an Bildungsausgaben fahrlässig für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft.“
Zum Hintergrund
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 2. Mai in der 7. Sitzung die Entwürfe des Bundesfinanzministeriums zum Haushalt sowie den Entwurf zur Lockerung des Kooperationsverbotes durch die Grundgesetzänderung 104c beschlossen.
Die folgenden Beschlüsse wurden gefasst
- Haushaltspolitik der Bundesregierung – BMF
a) Gesetzentwurf über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018
b) Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2019 und Finanzplan des Bundes 2018 bis 2022 - Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104c, 104d, 125c, 143e) – BMF
Siehe auch: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Kabinettssitzung/2018/04/2018-04-30-kabinett.html?nn=434518
PM v. 3.5.2018
Ulf Rödde
Pressesprecher
GEW-Hauptvorstand
www.gew.de