Wie Schüler Argumentations- und Urteilskompetenz erlangen
Beutelsbacher Konsens ist inhaltsindifferent / Überwältigungsverbot hilft nicht weiter bei Auseinandersetzung mit Parteien, die auf falsche Tatsachen setzen / Für kompetenzorientierten Politikunterricht
Mitteilung: Pädagogische Hochschule Karlsruhe
Vor mehr als 40 Jahren einigten sich namhafte Politikdidaktiker und Schulpraktiker der Bundesrepublik auf den Beutelsbacher Konsens. Er gilt seitdem mit seinen drei Grundsätzen Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot und Wahrnehmung eigener Interessen als Richtschnur politischer Bildung. Forderungen nach Neutralität und Überparteilichkeit von Politiklehrerinnen und -lehrern im Unterricht sind aktuell wieder in den Schlagzeilen.
Doch wie kam es zu dem 1976 getroffenen Minimalkonsens, welche Missverständnisse gab es in der Rezeption und wie sollten Schülerinnen und Schüler lernen, politische Urteile zu fällen? … weiter
Quelle:
www.ph-karlsruhe.de
www.idw-online.de