Kann die Umsetzung der neuen Psychotherapie-Ausbildung an den Universitäten gelingen?

DGPs begrüßt Bundestagsentscheidung zur Psychotherapie-Gesetzesreform, sieht aber Nachbesserungsbedarf bei der Finanzierung der zu erwartenden Mehrkosten für die Universitäten

Mitteilung: Deutsche Gesellschaft für Psychologie e.V. (DGPs)

Deutschland hat fast 50.000 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Deren Ausbildung soll nun zu einer universitären Ausbildung umgestellt werden, wie der Bundestag am 26. September 2019 in 2. und 3. Lesung entschieden hat. Das Gesetz soll zum 1. September 2020 in Kraft treten. Die Universitäten müssen also bereits zu Beginn des nächsten Wintersemesters neue Studiengänge anbieten. „Das Reformgesetz wird die Psychologie als Kernwissenschaft der Psychotherapie stärken“, erklärt DGPs-Präsidentin Birgit Spinath. „Deshalb besteht auch eine hohe Bereitschaft, diese sehr knappe Zeitvorgabe umzusetzen. Fünfzig Universitätsinstitute haben in Aussicht gestellt, die Neuregelungen für die Psychotherapie-Ausbildung aufzugreifen. Durch den Erhalt des allgemeinen Bachelors in Psychologie als Grundlage der Psychotherapie-Ausbildung kann diese Umstellung zeitnah gelingen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass Studierende auch mit der neuen Regelung weiterhin die Flexibilität haben werden, bis zum Ende des Psychologie-Bachelors zu entscheiden, ob sie eher in den Bereich Psychotherapie gehen oder andere Schwerpunkte im Master-Studium setzen wollen.“

Psychologie-Institute bereiten sich auf neue Studiengänge vor
Mit dem Gesetz folgt das Bundesministerium für Gesundheit in vielen wichtigen Punkten den Positionen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und des Fakultätentages Psychologie.
„Deutlichen Nachbesserungsbedarf sehen wir allerdings noch bei der Regelung der konkreten Umsetzung“, erklärt Conny Antoni, Vorsitzender des Fakultätentages Psychologie. „Wir haben noch keine Finanzierungszusage über die zu erwartenden Mehrkosten. Für viele psychologischen Institute dürften aber gerade diese Informationen notwendig sein, um die Änderungen in ihren Studiengängen zeitnah umsetzen zu können.“ Der Fakultätentag Psychologie koordiniert als Zusammenschluss aller universitären Psychologie-Institute gemeinsam mit der DGPs eine unter den Psychologie-Instituten abgestimmte Umsetzung der Reformen.

Verbesserung der Versorgung nicht auf Kosten der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung
„Mit den neuen Regelungen wird die Qualität der Ausbildung in Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene deutlich erhöht und auf ein einheitliches Niveau gehoben“, erklärt Winfried Rief, der als Vorsitzender der DGPs-Kommission Psychologie und Psychotherapieausbildung die Reform wesentlich begleitet hat. „So kann die Versorgung psychisch Kranker aller Altersgruppen langfristig gesichert und weiter verbessert werden. Das darf aber nicht auf Kosten der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung geschehen. Deren Weiterbildung im Anschluss an die Approbation müsste als gesellschaftliche Aufgabe vollumfänglich finanziert werden. Gleichermaßen müssen auch die Bedingungen für die PiAs, die sich jetzt in der Ausbildung befinden, nachgebessert werden!“


27.9.2019
Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie e.V. (DGPs)
www.dgps.de