Kann die Umsetzung der neuen Psychotherapie-Ausbildung an den Universitäten gelingen?
DGPs begrüßt Bundestagsentscheidung zur Psychotherapie-Gesetzesreform, sieht aber Nachbesserungsbedarf bei der Finanzierung der zu erwartenden Mehrkosten für die Universitäten
Mitteilung: Deutsche Gesellschaft für Psychologie e.V. (DGPs)
Deutschland hat fast 50.000 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Deren Ausbildung soll nun zu einer universitären Ausbildung umgestellt werden, wie der Bundestag am 26. September 2019 in 2. und 3. Lesung entschieden hat. Das Gesetz soll zum 1. September 2020 in Kraft treten. Die Universitäten müssen also bereits zu Beginn des nächsten Wintersemesters neue Studiengänge anbieten. „Das Reformgesetz wird die Psychologie als Kernwissenschaft der Psychotherapie stärken“, erklärt DGPs-Präsidentin Birgit Spinath. „Deshalb besteht auch eine hohe Bereitschaft, diese sehr knappe Zeitvorgabe umzusetzen. Fünfzig Universitätsinstitute haben in Aussicht gestellt, die Neuregelungen für die Psychotherapie-Ausbildung aufzugreifen. Durch den Erhalt des allgemeinen Bachelors in Psychologie als Grundlage der Psychotherapie-Ausbildung kann diese Umstellung zeitnah gelingen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass Studierende auch mit der neuen Regelung weiterhin die Flexibilität haben werden, bis zum Ende des Psychologie-Bachelors zu entscheiden, ob sie eher in den Bereich Psychotherapie gehen oder andere Schwerpunkte im Master-Studium setzen wollen.“ Weiterlesen